(openPR) Göttingen, 26.04.2013. „Das beschlossene Gesetz zur Regelung der Honorar-Anlageberatung ist ein wichtiges Signal für die Honorarberatung in Deutschland“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der myLife Lebensversicherung AG, Michael Dreibrodt, das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz). „Die Einführung der Honorarberatung als alternatives Beratungsmodell ist damit unumkehrbar.“
Im Versicherungsbereich ändert sich durch das verabschiedete Gesetz allerdings nichts, da der Versicherungsbereich vom Gesetz ausgenommen ist. Dennoch werde über kurz oder lang auch eine Regelung für die Assekuranz folgen, ist sich Dreibrodt sicher: „Die Eingrenzung auf bestimmte Finanzprodukte kann nicht im Sinne der Verbraucher sein. Daher sollte auch für den Versicherungsbereich mit dem komplexen Thema Altersvorsorge ein klarer Rahmen für die Honorarberatung definiert werden.“
Die Beratung gegen Honorar im Versicherungsbereich einschließlich Produktvermittlung ist zwar bislang möglich, allerdings ohne ein klar definiertes, gesetzliches Berufsbild. Auch die Fraktionen von SPD und den Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt die Eingrenzung des Gesetzes auf die Anlageberatung kritisiert.
Das Geschäftsmodell der myLife Lebensversicherung mit der Spezialisierung auf provisionsfreie Netto-Tarife, die in Kombination mit Honorarberatung vermittelt werden, sieht Dreibrodt gestärkt. „Die Entwicklungen in der Politik und vor allem im Markt zeigen, dass wir mit unserem Modell richtig liegen.“












