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Honoraranlageberatungsgesetz stärkt Rechte der Anleger

Bild: Honoraranlageberatungsgesetz stärkt Rechte der Anleger
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) ist beschlossen (19. Dezember 2012). Laut Bundesfinanzministerium ist das Gesetz ein weiterer Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte und stärkt die Anlegerrechte.

Die Erfahrung hat gezeigt: Provisionsbasierte Beratung kann Fehlanreize setzen. Anleger wurden oftmals schlecht beraten und Risiken bestimmter Produkte verschleiert. Das geplante und längst überfällige Gesetz stärkt die unabhängige Honorarberatung. In Zukunft dürfen Honorarberater keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten mehr annehmen, sondern müssen sich über ihre Dienstleistung finanzieren.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: "Eine gute Entscheidung, denn gerade wir Anleger-Anwälte haben in der jüngsten Vergangenheit oft hautnah mitbekommen, wie viel Not und Verluste Provisionsgier in der Anlageberatung hervorruft!" Und: "Endlich steht ein gut bedienter Kunde im Mittelpunkt der Anlageberatung!"

Die Kanzlei Cäsar-Preller zitiert die Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums: "Durch die Einführung der geschützten Bezeichnung des Honorar-Anlageberaters im Wertpapierhandelsgesetz sowie des Honorar-Finanzanlagenberaters in der Gewerbeordnung wird für die Kunden zukünftig transparenter, ob die Dienstleistung der Anlageberatung durch Provisionen des Produktanbieters oder nur durch das Honorar des Kunden vergütet wird. Der Kunde kann entscheiden, welche Form der Anlageberatung er in Anspruch nehmen möchte. Der Kunde kann sich künftig auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem öffentlich einsehbaren Register über Honorar-Anlageberater informieren. Entsprechende Eintragungspflichten bestehen zudem für Honorar-Finanzanlagenberater bei den von den Industrie- und Handelskammern geführten zentralen Registern."

"Das Gesetz könnte bereits Mitte 2014 in Kraft treten", freut sich Cäsar-Preller. Wirklicher Widerstand ist auf Entscheiderebene wohl nicht zu befürchten: "Das Gesetz ist längst überfällig!"

Mehr Themen auf www.caesar-preller.de

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