(openPR) Von der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen das beratende Kreditinstitut gerichtlich geltend zu machen, machen die wenigsten Anleger im Hinblick auf die hohen Prozessrisiken Gebrauch, wie der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. berichtet.
„Obwohl wir zahlreiche Anfragen zur Möglichkeit einer klageweisen Geltendmachung berechtigter Schadensersatzansprüche gegen das beratende Kreditinstitut haben, scheuen viele Anleger die Prozessrisiken aus einem im gerichtlichen Verfahren anzustrengenden Schadensersatzprozess“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Den meisten Anlegern bleibt allerdings nur die gerichtliche Auseinandersetzung mit ihrem Bankinstitut, verweigern nach der Pleite der US Investmentbank Lehman die deutschen Partnerbanken auf breiter Front die Entschädigung betroffener Anleger im außergerichtlichen Verfahren.
„Die meisten Kreditinstitute reagieren nicht einmal auf Schreiben ihrer Kunden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Dabei bestehen grundsätzliche Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn bei der Beratung schwerwiegende Fehler gemacht worden sind, was in den meisten Fällen tatsächlich der Fall war. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg unter fast 400 Geschädigten erklärten 94% der Befragten, sie hätten nicht gewusst, wie ein Zertifikat funktioniert, geschweige denn was ein Zertifikat ist. Ein Großteil der Anleger wurde auch nicht auf das einem Zertifikat immanente Risiko, allen voran das Totalverlustrisiko, von ihrem handelndem Bankberater hingewiesen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät zur Klage, falls die Banken nicht freiwillig entschädigen. Entscheidend vor Gericht wäre der Nachweis, von der Bank falsch beraten worden zu sein, weshalb der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zumindest eine Beratung bei einem auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt für lohnend erachtet.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. arbeitet ausschließlich mit Vertrauensanwälten zusammen, welche auf dieses Spezialgebiet spezialisiert sind.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!







