(openPR) BSZ e. V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth nimmt ersten Termin für geschädigten Lehman-Anleger vor LG Potsdam war! Urteil bereits am 10.06. zu erwarten!
Die BSZ-Vertrauensanwälte, die bereits Hunderte geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger betreuen, haben in den letzten Wochen und Monaten bereits zahlreiche Klagen für Geschädigte in ganz Deutschland eingereicht. Demnächst sind auch die ersten Urteile in von BSZ-e.V.-Anwälten betreuten Verfahren zu erwarten.
In einem von BSZ-e.V- Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde, MSc, betreuten Verfahren, das sich in dem Fall gegen die Postbank richtet, fand der Termin zur mündlichen Verhandlung bereits sm 20.05.2009 vor dem Landgericht Potsdam statt.
Hierzu die Rechtsanwälte Dr. Andreas Rohde, MSc, und Dr. Walter Späth, MSc: "Wir wollen nicht zu viel verraten, hier jedoch nur so viel: Unserer Ansicht nach dürfte der von uns betreute Anleger in diesem Fall nicht völlig chancenlos sein." Das Urteil ist nach Angaben des Richters übrigens bereits am 10.062009 zu erwarten, es wäre somit wohl das erste Urteil (oder zumindestens eines der ersten), das einen Fall betrifft, in dem die Klage eines Anlegers erst nach der Insolvenz von Lehman Brothers eingereicht wurde.
Ob den BSZ e.V-Vertrauensanwälten, denen in den letzten Wochen übrigens diverse Vergleiche auf 43 % - 100 %-Basis für einige geschädigte Lehman-Anleger gelungen sind (auch hierüber werden wir demnächst ausführlicher berichten), ein weiterer Erfolg gelingen wird, bleibt abzuwarten. Der BSZ e.V. Wird über die weitere Entwicklung berichten.
Für Geschädigte Zertifikate-Anleger von Lehman Brothers gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.05.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
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