(openPR) Der DVNLP e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundestags zum Mediationsgesetz und der damit verbundenen gesetzlichen Verankerung von Mediationsverfahren
(Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung)
Am Donnerstag wurde das erste deutsche Mediationsgesetz im Bundestag beschlossen. Unsere Fachgruppensprecherin Anita von Hertel, die unser Anliegen schon bei der Öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss am 25. Mai vertreten hat, verfolgte die Debatte im Bundestag: "Die Abgeordneten aller Parteien haben das Gesetz einstimmig als Meilenstein bezeichnet und einstimmig beschlossen. Die gegenseitige Wertschätzung war nicht nur spürbar, sie wurde offen bekundet." Inhalt des Gesetzes ist die erste rechtlich solide Basis für alle Konfliktbeteiligten, die ihre Konflikte mediativ klären wollen. Mediation hat jetzt erstmalig in Deutschland einen eigenständigen Platz in der Rechtsordnung. Der DVNLP begrüßt die Entscheidung, das Verfahren „Mediation“ zu benennen und nicht „außergerichtliche Mediation“, wie im Entwurf des BMJ. Zusätzlich wurde die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren gesetzlich abgesichert und die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ gesetzlich verankert.
Mit der Entscheidung durch den Bundesrat ist im Februar zu rechnen, so dass im Frühjahr 2012 das erste Mediationsgesetz in Deutschland in Kraft treten kann.






