openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Termingeschäfte ohne Verrechnungsbeschränkung

06.12.202406:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Termingeschäfte ohne Verrechnungsbeschränkung

(openPR) Verluste können im vollen Umfang mit Gewinnen verrechnet werden

Zum Jahresende gibt es eine gute Nachricht für Anleger: Sie können Verluste aus Termingeschäften wieder vollständig verrechnen. Die umstrittene steuerliche Regelung, dass Verluste aus hochspekulativen Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Geschäften der gleichen Art und nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro im Jahr verrechnet werden dürfen, wird abgeschafft.

Möglich wird dies, nachdem der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2024 am 22. November verabschiedet hat. Für Anleger und Trader bedeutet das, dass sie Verluste aus Termingeschäften wieder im vollen Umfang mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen können, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Steuerrecht berät.

Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften

Für Termingeschäfte galten seit 2021 gemäß § 20 Abs. 6 EStG strenge Beschränkungen bei der Verrechnung von Verlusten. So durften Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Geschäften der gleichen Art verrechnet werden. Zudem war die Verlustverrechnung auf einen Höchstbetrag von 20.000 Euro im Jahr beschränkt. Verluste, die über diesen Betrag hinausgingen, konnten erst in den Folgejahren und wiederum nur bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro verrechnet werden.

Die Verlustverrechnungsbeschränkung galt nicht nur bei hochspekulativen Termingeschäften wie CFDs oder Futures, sondern auch bei wertlos gewordenen Aktien oder Unternehmensanteilen. Für viele Anleger stellte die Verrechnungsbeschränkung eine enorme finanzielle Belastung dar. Nachdem sie nun wieder abgeschafft wird, können die Verluste wieder uneingeschränkt mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.

BFH hat verfassungsrechtliche Bedenken

Die Verlustverrechnungsbeschränkung war seit ihrer Einführung rechtlich umstritten. Zuletzt äußerte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 7. Juni 2024 Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung, da sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen könnte (Az.: VIII B 113/23).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger mit Contracts for Difference (CFD) gehandelt. In der Steuererklärung hatte er Einkünfte aus ausländischen Kapitalerträgen aus Termingeschäften in Höhe von rund 250.000 Euro und Verluste aus Termingeschäften in Höhe von ca. 227.000 Euro angegeben. Das Finanzamt verrechnete die Verluste aus den Termingeschäften aber nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 20.000 Euro mit den Gewinnen. Unterm Strich führte das dazu, dass der Kläger im Streitjahr rund 60.000 Euro Steuern zahlen sollte, obwohl er nur 23.000 Euro Gewinn gemacht hatte.

Beschränkung verletzt Gleichheitsgrundsatz

Aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Bedenken bestätigte der BFH die Entscheidung des zuständigen Finanzgerichts dem Antrag des Klägers auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben. Der BFH betonte, dass er den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz durch die Verrechnungsbeschränkung verletzt sehe. Gewinne und Verluste würden dadurch ungleich behandelt. Während Verluste nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 20.000 Euro steuerlich berücksichtigt werden können, müssten die verbliebenen Gewinne voll versteuert werden. Dies könne dazu führen, dass Gewinne versteuert werden müssen, die wirtschaftlich nicht erzielt wurden, so der BFH.

Bundestag und Bundesrat haben die Bedenken des BFH offenbar geteilt und die Verlustverrechnungsbeschränkung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 wieder abgeschafft. Davon können Anleger auch rückwirkend profitieren. Das gilt allerdings nur für die noch offenen Fälle. Anleger sollten daher prüfen, ob ihre Steuerbescheide bereits rechtskräftig sind oder das Finanzamt die Möglichkeit der Nachprüfung offen gelassen hat. Sind Änderungen des Steuerbescheids noch möglich, sollten sie beim Finanzamt beantragt werden.

Unbeschränkte Verrechnung der Verluste

Anleger können ihre Verluste aus Termingeschäften nun wieder unbeschränkt mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen wie Zinsen oder Dividenden verrechnen. Nur der Nettogewinn muss versteuert werden. Sollte der Steuerbescheid bereits rechtskräftig sein, sollte zumindest geprüft werden, ob eine Verrechnung von Verlusten und Gewinnen über den bisherigen Höchstbetrag von 20.000 Euro möglich ist.

Offen ist noch, ob die Verrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Aktiengeschäften geändert wird. Hier ist derzeit nur eine Verrechnung mit Aktiengewinnen möglich. Aber auch in diesem Punkt gibt es verfassungsrechtliche Bedenken.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Steuerrecht und im Steuerstreit mit den Behörden.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1273443
 427

Pressebericht „Termingeschäfte ohne Verrechnungsbeschränkung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von MTR Legal Rechtsanwälte Pressearchiv

Bild: OLG Frankfurt verbietet „Anti-Kater“-Werbung nach LMIVBild: OLG Frankfurt verbietet „Anti-Kater“-Werbung nach LMIV
OLG Frankfurt verbietet „Anti-Kater“-Werbung nach LMIV
Irreführende Gesundheitsangaben bei Lebensmitteln unzulässig Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Versäumnisurteil vom 14. November 2024 entschieden, dass Werbung mit der Angabe _„Anti-Kater“_ einen Verstoß gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung darstellt und es dem beklagten Unternehmen verboten, für Lebensmittel mit der Angabe „_Anti-Kater“_ zu werben (Az. 6 Ukl 1/24). Ziel und Anwendungsbereich der LMIV Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) trat am 13. Dezember 2014 in Kraft und ersetzte die bisherigen Kennz…
Bild: Urheberrecht bei KI-generierten Logos: AG München verneint UrheberrechtsschutzBild: Urheberrecht bei KI-generierten Logos: AG München verneint Urheberrechtsschutz
Urheberrecht bei KI-generierten Logos: AG München verneint Urheberrechtsschutz
Urteil des Amtsgerichts München vom 13.02.2026 – Az. 142 C 9786/25 Künstliche Intelligenz – kurz KI – erobert sich in immer mehr Bereichen ihren Platz. Dabei gewinnt die Frage, ob Werke, die mithilfe künstlicher Intelligenz geschaffen wurden, Urheberrechtsschutz genießen, zunehmend an Bedeutung. Zumindest für mittels generativer KI erstellte Logos hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 13. Februar 2026 (Az. 142 C 9786/25) den Urheberrechtsschutz verneint. Damit ein Werk Urheberschutz genießt, muss es eine gewisse schöpferische Höhe aufw…

Das könnte Sie auch interessieren:

Baluna stellt mobile Applikation für die Zertifizierung zum „Bekannten Versender“ vor.
Baluna stellt mobile Applikation für die Zertifizierung zum „Bekannten Versender“ vor.
… muss ab dem kommenden Jahr mit z.T. erheblichen Verzögerungen beim Versand von Luftfrachten gerechnet werden, da alle Sendungen als unsicher deklariert werden müssen. Eilige Termingeschäfte können nicht mehr eingehalten werden. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie nach diesem Stichtag Luftfrachtsendungen auf den Weg bringen, sollten Sie umgehend handeln. Auf …
Bild: Verschärfung der WegzugsbesteuerungBild: Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
… Wegzug gut vorbereitet und das eigene Investmentportfolio mit Blick auf eine mögliche Wegzugsbesteuerung geprüft und ggf. umstrukturiert werden. Verlustverrechnungsbeschränkung entfällt Das Jahressteuergesetz 2024 bringt aber auch Erleichterungen für Anleger: So wird die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte aufgehoben. Verluste aus riskanten …
Alternative Produkte im Finanzvertrieb
Alternative Produkte im Finanzvertrieb
… alternative Produkte vor, die auf Erdöl/-Gas, nachhaltiger Forstwirtschaft, Gold/Silber und Immobilien aufgebaut sind. Hierbei handelt es sich nicht um Beteiligungen über Wertpapiere oder Termingeschäfte. Es handelt es sich vielmehr um direkte Beteiligungen an den Förderanlagen, den Edelholz – Pflanzungen und es wird physisches Eigentum an den Edelmetallen …
Bild: Financial Framing: Wenn Sprache Anleger in die Falle lockt!Bild: Financial Framing: Wenn Sprache Anleger in die Falle lockt!
Financial Framing: Wenn Sprache Anleger in die Falle lockt!
… der Eurex die Optionen und Futures auf Aktien und Anleihen fällig werden, dann wird regelmäßig darüber berichtet, dass an der Börse die Hexen getanzt haben. Börse und Termingeschäfte sind aber keine Hexerei. Dass der Begriff „Sabbat“ seinen Ursprung im Hebräischen hat, ist hierbei wohl eher Zufall, wird doch die Floskel „jetzt ist Sabbat“ bei uns gleichbedeutend …
Bild: Ölpreis steigt stark auf 65 USDBild: Ölpreis steigt stark auf 65 USD
Ölpreis steigt stark auf 65 USD
… anzupassen, die Folge. Im Moment ist die Gelegenheit, den Heizöl-Vorrat zu moderateren Preisen zu ergänzen, weiterhin günstig. Besonders attraktiv scheinen uns momentan sog. ‚Termingeschäfte’ auf Frühling 2009. Damit sichern Sie sich zum heute fixierten Preis eine Lieferposition auf die Frühlingsmonate. Desolat ist dagegen weiterhin die Liefer-Situation in …
Länger wieder besser?
Länger wieder besser?
… die Schwankungsbreite seines Kurses. Je höher sie ist, desto größer ist die Unsicherheit im Hinblick auf die weitere Kursentwicklung. Diese Unsicherheit verteuert Termingeschäfte auf diesen Basiswert, also entsprechende Optionen. Optionen sind Bestandteile der Zertifikatekonstruktion und bestimmen daher deren Preis mit. Diese Wirkung nennt man „implizite“ …
Anlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt i.S. Phoenix Kapitaldienst
Anlegerfreundliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt i.S. Phoenix Kapitaldienst
… Gesellschaft, die auf sog. „Scheingewinnen“ beruhen, zu. Das Wertpapierhandelsunternehmen Phoenix Kapitaldienst GmbH (Phoenix) warb damit, Gelder seiner Kunden gewinnbringend u.a. in Termingeschäfte zu investieren. Das Insolvenzverfahren über Phoenix wurde im Juli 2005 eröffnet. Ca. 30.000 geschädigte Anleger beklagen mehr als 500 Millionen Euro Schaden. …
Anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt i.S. Phoenix Kapitaldienst
Anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt i.S. Phoenix Kapitaldienst
… Anleger. Hintergrund des Falls ist die Pleite der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH (Phoenix). Phoenix warb damit, Gelder seiner Kunden gewinnbringend u.a. in Termingeschäfte zu investieren. Das Insolvenzverfahren über Phoenix wurde im Juli 2005 eröffnet. Ca. 30.000 geschädigte Anleger beklagen mehr als 500 Millionen Euro Schaden. Mittlerweile …
Bild: Ölpreis gibt stark nach - aktuell bei 60 USD.Bild: Ölpreis gibt stark nach - aktuell bei 60 USD.
Ölpreis gibt stark nach - aktuell bei 60 USD.
… sinkende Nachfrage. Im Moment ist die Gelegenheit, den Heizöl-Vorrat zu moderateren Preisen zu ergänzen, also unverändert günstig. Besonders attraktiv scheinen uns momentan sog. ‚Termingeschäfte’ auf Frühling 2009. Damit sichern Sie sich zum heute fixierten Preis eine Lieferposition auf die Frühlingsmonate. Desolat ist aber weiterhin die Liefer-Situation in …
Bild: Forexpros.de veröffentlicht eine multilinguale Forex ToolbarBild: Forexpros.de veröffentlicht eine multilinguale Forex Toolbar
Forexpros.de veröffentlicht eine multilinguale Forex Toolbar
… vieles mehr. Über Fusion Media Limited. Fusion Media wurde gegründet, um das best mögliche Webportal anzubieten, das finanzielle Elemente welches Elemete wie Forex, Termingeschäfte, Spread Handel und Cfds abdeckt. Mit der neuesten Internet-Technologie, hat Fusion Media ein Portal entwickelt, dass dem Einzelhandelskunden eine simple, aber dennoch funktionale …
Sie lesen gerade: Termingeschäfte ohne Verrechnungsbeschränkung