(openPR) Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beantwortet die immer wieder auftauchende Frage im Betreuungsrecht: “Welche Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht gestellt werden”.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch weisst darauf hin, dass durch gut beratene und rechtssicher gestaltete Vorsorgevollmacht Betreuungsverfahren gestoppt, bzw. im Vorfeld verhindert werden können.
Besonders dann, wenn sich schon im Vorfeld abzeichnen sollte, dass Angehörige oder andere Dritte evtl. nicht mit Ihrer Entscheidung, eine bestimmte Person mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten, einverstanden sein werden, ist rechtliche Beratung, bzw. Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht durch einen erfahrenen Rechtsanwalt dringend anzuraten. Denn die Anforderungen an die Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht sind in diesen Fällen allein schon aufgrund der widersprüchlichen Interessenlage erhöht.
Durch umfassende Sachverhaltsermittlung und rechtliche Würdigung Ihrer individuellen Lebenssituation können mögliche Fallstricke schon im Vorfeld verhindert werden. Dazu gehört die Einordnung Ihrer gesundheitlichen Situation ebenso wie die Einordnung/Beratung Ihrer familiären Strukturen und mögliche Angriffe durch Dritte. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorsorgevollmacht Bestand haben wird. Sollte Ihre Vorsorgevollmacht Lücken aufweisen oder der Eindruck entstehen, die Reichweite Ihrer Vollmacht sei Ihnen bei Erstellung nicht ausreichend bewusst gewesen sein (was insbesondere bei formularmäßigen Vorsorgevollmachten sehr schnell der Fall sein kann) erhöht sich das Risiko einer gesetzlichen Betreuung.
Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.
Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.