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Frankonia: Welche Handlungsoption ist Anlegern zu empfehlen?

Bild: Frankonia: Welche Handlungsoption ist Anlegern zu empfehlen?

(openPR) Die Würzburger Frankonia-Gruppe bot Anlegern seit Ende 1994 eine vermeintlich sichere Altersvorsorge an. Der Schwerpunkt der Anleger wurde als Gesellschafter einer atypisch stillen Beteiligung geworben. Seit 2002 konnten sich Gesellschafter als Kommanditisten an den Fonds der Capital Sachwert Alliance AG & Co. KG beteiligen. Bei einer atypisch stillen Beteiligung ist der Anleger wie ein Mitunternehmer der Gesellschaft zu behandeln und trägt in Höhe seiner Beteiligung die Verluste der Gesellschaft mit. Jede Beteiligung hat ein Totalverlustrisiko, das sie für eine Altersvorsorge völlig unbrauchbar macht, da hier Kapitalsicherung im Vordergrund steht. Nicht selten waren die Gesellschafter aber gerade mit den Versprechungen geworben worden, dass es sich um eine sichere Kapitalanlage handele und gleichzeitig eine Steuerersparnis möglich sei. Das wurde zum Teil als Grund hergenommen, um konservative Anlagen aufzulösen. Hier haben bereits zahlreiche Gerichte Vermittler derartiger Beteiligungen wegen massiver Falschberatung verurteilt. Anleger sollten daher ihren Einzelfall anwaltlich prüfen lassen. Dann kann eine Einigung mit der Beteiligungsgesellschaft und dem Vermittler herbeigeführt werden. Wurde falsch beraten, kommt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs in Betracht. Anleger, bei denen ähnliche Sachverhalte vorliegen, sollten ihren Fall auf die rechtlichen Möglichkeiten einer Rückabwicklung untersuchen lassen.

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