(openPR) "Pflichtteilsrecht modernisieren; Pflegeleistungen berücksichtigen"
Bundesjustizministerin Zypries (SPD) will das Erbrecht reformieren. Insbesondere das Pflichtteilsrecht soll modernisiert werden. Auf die Zunahme von Scheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren sowie "Patchworkfamilien" enthalte das geltende Recht " keine zeitgemäßen Antworten", sagte Zypries der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagsausgabe). "Die geplante Reform wird dem Spannungsfeld zwischen den beiden verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen und der Mindestbeteiligung der Abkömmlinge am Nachlass auf der anderen Seite gerecht", äußerte die SPD-Politikerin.
Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser enterbt hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; diese Höhe soll durch die geplante Reform unberührt bleiben. Doch soll die Testierfreiheit des Erblassers gestärkt werden. Deshalb wurden in dem Referentenentwurf, der an die beteiligten Ministerien verschickt wurde, die Gründe überarbeitet, die dazu berechtigen, den Pflichtteil zu entziehen. Diese Entziehungsgründe sollen vereinheitlicht werden und künftig für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen gelten. Demnach kann auch jemandem der Pflichtteil entzogen werden, der nicht nur dem Erblasser, seinem Ehegatten, Lebenspartner oder den Kindern nach dem Leben trachtet oder sie schwer misshandelt. Künftig werden davon auch etwa Stief- und Pflegekinder erfasst. Die Erben sollen ferner in Zukunft besser gegenüber den Pflichtteilsberechtigten geschützt werden. Besteht das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Unternehmen oder einem Haus, so mussten die Erben das bisher oft verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Das soll so weit wie möglich verhindert werden. Bisher kann der Erblasser ferner seinen Nachlass durch Schenkungen verringern, wenn die bis zu zehn Jahre vor dem Erbfall vorgenommen werden. Verstirbt der Erblasser auch nur einen Tag vor dem Ablauf dieser Frist, so wird bisher der volle Pflichtteil fällig, so als gehöre die Schenkung noch zum Nachlass. Die Reform sieht nun vor, dass die Schenkung immer weniger berücksichtigt wird, je länger sie zurückliegt
Auch außerhalb des Pflichtteilsrechts soll das Erbrecht nach dem Willen der Justizministerin vereinfacht werden. So sollen Pflegeleistungen stärker berücksichtigt werden: Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Trifft der Erblasser keine Ausgleichsregelung, geht der pflegende Angehörige heute oftmals leer aus. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gibt es bisher nur für einen Abkömmling, der unter Verzicht auf berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit pflegt. Künftig soll jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten, und zwar unabhängig davon, ob er für die Pflegeleistungen auf ein eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat.
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