openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Pflichten gemäß § 13 ArbSchG

03.10.202212:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pflichten gemäß § 13 ArbSchG

(openPR) Die Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsschutzgesetz


Wie kann man Pflichten gemäß § 13 ArbSchG delegieren?
Das Arbeitsschutzgesetz sorgt für eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber demnach eine große Verantwortung. Wenn die Betriebe immer größer werden ist es sinnvoll, die Risiken auf mehrere Schultern zu verteilen. Gerade wenn der Arbeitgeber sich kaum vor Ort befindet ist es wichtig, an den Baustellen/Orten der Dienstleistungen, zuverlässige und fachkundige Personen einzusetzen, die die obliegenden Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz in eigener Verantwortung wahrnehmen. Dieses kann im Rahmen einer schriftlichen Beauftragung erfolgen.


Einzelheiten finden Sie im Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Einzelheiten zu der Pflichtendelegation finden Sie im § 13 ArbSchG.

Regelungen und Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz
Im Arbeitsschutzgesetz sind alle Belange und Grundpflichten rund um den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz geregelt. Weiterhin der Gesundheitsschutz, Gestaltung der Arbeit, Einhaltung gesetzlich festgelegter Arbeitszeiten, Unfallverhütungsvorschriften, sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. (§ 2 Arbeitsschutzgesetz).

Das Arbeitsschutzgesetz wird zudem durch zusätzliche Verordnungen für spezifische Tätigkeitsbereiche ergänzt. Außerdem werden alle Belange und Grundpflichten rund um den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz geregelt.
In § 2 schreibt das Gesetz die Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vor sowie eine sogenannte menschengerechte Gestaltung der Arbeit. In § 4 bezieht sich das Arbeitsschutzgesetz darauf, dass das Leben der Arbeitnehmer geschützt werden muss. Die physische und psychische Gesundheit sollen geschützt werden. Die Gefahren sollen so gering wie möglich gehalten werden und es ist eine regelmäßige Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz erforderlich.
Weiterhin werden Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Pausen werden im Arbeitsschutzgesetz geregelt.

Geltung des Arbeitsschutzgesetze - Personenkreis
Die Geltung des Arbeitsschutzgesetzes bezieht sich auf alle Beschäftigten, unabhängig davon, in welcher Branche sie arbeiten. Einzige Ausnahmen sind Angestellte im privaten Haushalt sowie Beschäftigte auf Seeschiffen. Die letzten beiden Einsatzgebiete benötigen jedoch eigene gesetzliche Regelungen. Als Beschäftigte bezeichnet das Gesetz normale Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen nach § 5 Abs.1 Arbeitsgerichtgesetz.

Wichtige Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Personen und rechtsfähige Personengesellschaften in der Pflicht.
Nach § 7 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die beauftragten Personen in der Lage sind, die Maßnahmen für die Sicherheit einzuhalten. Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten dazu befähigt sind. Das betrifft sämtliche Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.

Inhalt des § 13 des Arbeitsschutzgesetzes
§ 13 ArbSchG zeigt auf, welcher Personenkreis neben der Person des Arbeitgebers verantwortlich ist. Der gesetzliche Vertreter, vertretungsberechtigte Organe juristischer Personen, vertretungsberechtigte Gesellschafter, die Unternehmensleitung oder damit beauftrage Personen im Rahmen ihrer Befugnisse und alle verpflichteten Personen nach Unfallverhütungsvorschrift. Zusätzlich ist die Übertragung an fachkundige Personen zulässig. Im Rahmen des Sozialgesetzbuches arbeitet die Gesetzliche Unfallversicherung mit den Behörden zusammen.

Vorkehrungen nach § 9 des Arbeitsschutzgesetzes
§ 9 des Arbeitsschutzgesetzes macht die Wichtigkeit deutlich, dass Arbeitsplätze mit potenziellen Gefahren nur von Leuten betreten werden dürfen, die eine adäquate Einweisung eingewiesen erhalten haben. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen sind den Mitarbeitenden so zu vermitteln, dass diese dies Maßnahmen eigenständig umsetzen zu können.

Vorkehrungen nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes
§ 10 steht beschreibt, dass alle Arbeitgeber Vorkehrungen für Erste-Hilfe-Maßnahmen, Brandbekämpfung und die Evakuierung von Angestellten treffen müssen. Versorgungsstätten müssen zugänglich sein. Notfallmaßnahmen:
Zu den Notfallmaßnahmen gehört, dass der Arbeitgeber Zuständige benennt, die für Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung verantwortlich sind. Er benennt so viele Personen pro Aufgabe, wie es im Verhältnis zu allen Angestellten Sinn ergibt.

Regelmäßige Untersuchungen nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes
Beschäftigte haben nach § 11 Arbeitsschutzgesetz das Recht, sich regelmäßige Untersuchungen durchführen zu lassen, wenn sie Gefahren ausgesetzt sind.

Arbeitsschutzgesetz und Integration in das Compliance Management System
Wichtig ist es für die Geschäftsführung, die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz in das Compliance Management System mit aufzunehmen. Compliance Management Systeme werden immer wichtiger in den letzten Jahren. Der Arbeitsschutz hat seine Wurzeln in der Sozialversicherung (gesetzliche Unfallversicherung) , die 1884 in Deutschland in Kraft trat.
Die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz müssen zudem regelmäßig geschult werden.

Ein Organisationsverschulden kann nur dann in ein Individualverschulden umgewandelt werden, wenn Aufklärung, Schulung und Evaluation erfolgen.

Gerne unterstützen wir Sie bei Compliance und Datenschutz Schulungen sowie bei der Integration von Compliance Management Systemen.

Kontakt

Überblick Inhouse Schulungen



Pflichten gemäß § 13 ArbSchG - Artikel von Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer und Hendrik Siebenmorgen






Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : E-Mail

Bildungsinstitut Wirtschaft - Bundesweite Inhouse Seminare -

Das Bildungsinstitut Wirtschaft ist spezialisiert auf praxisnahe Fortbildungen in den Bereichen

• Kommunikation im Team
• Verkaufstraining
• Telefontraining
• Business Knigge
• Social Media
• Digitalisierung
• Compliance
• Datenschutz
• Zeitmanagement
• Ereignismanagement

Die Themen werden in modernen Präsentationen für die Kunden vorbereitet und praxisnah und lebendig in Workshops an die Teilnehmer/innen weitergegeben.

Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
E-Mail
www.bildungsinstitut-wirtschaft.de

Inhaberin:
Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer und Hendrik Siebenmorgen

"Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden."



Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft GbR
Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 028712395078
web ..: https://bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : E-Mail

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1235131
 887

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Pflichten gemäß § 13 ArbSchG“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Bildungsinstitut Wirtschaft

Bild: Apple im Vergleich - "Liquid Glass" & KI-RückstandBild: Apple im Vergleich - "Liquid Glass" & KI-Rückstand
Apple im Vergleich - "Liquid Glass" & KI-Rückstand
Der Konzern hat auf seiner Entwicklerkonferenz WWDC 2025 (Apple's Worldwide Developers Conference) eine umfängliche Verbesserungsstrategie seiner Software-Oberflächen präsentiert. Zentral ist: ein neues, einheitliches Design mit dem Namen: "Liquid Glass". Es verspricht die Nutzeroberflächen auf iPhone, iPad, Mac und weiteren Geräten transparenter und moderner wirken zu lassen. Weiterhin verhält sich Apple bei einem, wenn nicht DEM Technologiethema eher bedeckt: künstliche Intelligenz. Während die Konkurrenz wie Google oder Samsung nicht sc…
Bild: Welche Rolle spielt die künstliche Intelligenz in der Medizin?Bild: Welche Rolle spielt die künstliche Intelligenz in der Medizin?
Welche Rolle spielt die künstliche Intelligenz in der Medizin?
"KI in der Arztpraxis - Fluch oder Segen? Von digitaler Anamnese bis zur Bilderkennung: Künstliche Intelligenz revolutioniert den Praxisalltag. Doch Achtung: Artikel 9 DSGVO setzt klare Grenzen." Künstliche Intelligenz in der Arztpraxis - mehr als nur ein Trend Die KI in der Arztpraxis ist längst kein Zukunftsszenario mehr. Intelligente Systeme unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Diagnostik, der Terminplanung, dem Patientenmanagement oder sogar bei der Auswertung von Röntgenbildern. Dadurch können Abläufe effizienter gestaltet, Wartezei…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Arbeitgeber muss psychische Belastung beachtenBild: Arbeitgeber muss psychische Belastung beachten
Arbeitgeber muss psychische Belastung beachten
… ergeben, dort wurde das Wort „beauftragte“ durch „verpflichtete“ ersetzt, so dass es dort nun heißt: „Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber … Nr. 5 ..: sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift …
Bild: So übertragen Sie Unternehmerpflichten richtigBild: So übertragen Sie Unternehmerpflichten richtig
So übertragen Sie Unternehmerpflichten richtig
Fehler bei der Pflichtendelegation vermeiden – Unternehmerpflichten richtig übertragenIn vielen Unternehmen ist die Übertragung von Unternehmerpflichten ein oft unterschätztes Thema, das jedoch erhebliche rechtliche und betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Besonders in Bereichen wie Arbeitsschutz …
Bild: Was ist Arbeitsschutz? Grundlagen, Ziele und Pflichten für UnternehmenBild: Was ist Arbeitsschutz? Grundlagen, Ziele und Pflichten für Unternehmen
Was ist Arbeitsschutz? Grundlagen, Ziele und Pflichten für Unternehmen
Arbeitsschutz als Erfolgsfaktor: Erfahren Sie alles zu Grundlagen, Zielen und Pflichten. So schaffen Unternehmen Rechtssicherheit und gesunde Arbeitsplätze. In einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt ist der Arbeitsschutz längst mehr als die bloße Erfüllung gesetzlicher Auflagen. Er hat sich zu einem zentralen Element moderner Unternehmensführung …
Bild: Inhouse-Seminare und Schulungen zu den Rechten und Pflichten des PERSONALRATS im Zusammenhang mit CORONABild: Inhouse-Seminare und Schulungen zu den Rechten und Pflichten des PERSONALRATS im Zusammenhang mit CORONA
Inhouse-Seminare und Schulungen zu den Rechten und Pflichten des PERSONALRATS im Zusammenhang mit CORONA
… Arbeitsrecht für den Personalrat" , auch kombiniert. Bei allen Seminaren wird auch ausführlich auf die Corona-Problematik eingegangen und auf die Rechte und Pflichten, die der Personalrat hier bei der Bekämpfung und Prävention hat - nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz, dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) u.a. ... Corona-Prävention kann und darf …
Bild: Die Psychische Gefährdungsanalyse-Pflicht für jedes UnternehmenBild: Die Psychische Gefährdungsanalyse-Pflicht für jedes Unternehmen
Die Psychische Gefährdungsanalyse-Pflicht für jedes Unternehmen
… gefährliche Maschinen, auch die psychische Gefährdung der Mitarbeiter zu bewerten, hieraus geeignete Maßnahmen abzuleiten und diesen gesamten Prozess zu dokumentieren. Diese gesetzlichen Pflichten ergeben sich aus den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes. Die heute schon flächendeckend umgesetzten arbeitsmedizinischen Bewertungen decken nur maximal 40% der …
Bild: Das ArbeitsschutzgesetzBild: Das Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz ist das grundlegende Regelwerk für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Hier einige der wichtigsten Pflichten für den Arbeitgeber, die sich aus dem ArbSchG ergeben: • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit …
Bild: Arbeitsschutz bei VeranstaltungenBild: Arbeitsschutz bei Veranstaltungen
Arbeitsschutz bei Veranstaltungen
… Vorschriften im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung hätte vermieden werden können, haftet ggfs. der Unternehmer bzw. der weisungsbefugte Vorgesetzte. Sofern die Verantwortung oder Pflichten delegiert wurden an interne oder externe Personen, so kann es sein, dass diese ebenfalls in die Verantwortung genommen werden. Auch strafrechtliche Verfahren sind …
Bild: Organisation und Auswahl von HelfernBild: Organisation und Auswahl von Helfern
Organisation und Auswahl von Helfern
… Werden Arbeitnehmer ausgewählt, ist schon aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zu prüfen, ob der Mitarbeiter die gestellten Aufgaben (auch innerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit) erfüllen kann (§ 7 ArbSchG). • Wer neue Leute in sein Team holt bzw. mit Aufgaben betraut, muss dafür sorgen, dass sie wissen, was sie tun sollen. Im Arbeitsschutz dient dazu …
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
… (BGV A3 Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr.2). Dokumentation! Reicht nicht das Prüfsiegel? Ein Prüfsiegel auf jedem prüfpflichtigen Gerät reicht nicht aus, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen. So wird im § 11 der BetrSichV gefordert, die Ergebnisse der Prüfungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen …
Der neue Prüffristen-Manager von WEKA MEDIA erleichtert Elektrofachkräften die Arbeit
Der neue Prüffristen-Manager von WEKA MEDIA erleichtert Elektrofachkräften die Arbeit
… Mit dem „Prüffristen-Manager“ bringt WEKA MEDIA nun eine Software auf den Markt, die entscheidende Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Pflichten leistet. Sämtliche entscheidenden Arbeitsschritte laufen mit der Software strukturiert und übersichtlich ab. Elektrofachkräfte können mit dem „Prüffristen-Manager“ zunächst alle ihre …
Sie lesen gerade: Pflichten gemäß § 13 ArbSchG