openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Das Arbeitsschutzgesetz

25.09.201513:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Das Arbeitsschutzgesetz

(openPR) Das Arbeitsschutzgesetz ist das grundlegende Regelwerk für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Hier einige der wichtigsten Pflichten für den Arbeitgeber, die sich aus dem ArbSchG ergeben:

• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben (§ 3 Absatz 1 ArbSchG).


• Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (§ 5 Absatz 1 ArbSchG).
• Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind (§ 6 Absatz 1 Satz 1 ArbSchG).
• Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Absatz 1 Satz 1 ArbSchG).
• Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen (§ 8 Absatz 1 ArbSchG).
• Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten (§ 7 ArbSchG).

Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen (§ 13 Absatz 2 ArbSchG).

Aber auch die Beschäftigten selbst sind nicht außen vor, sie haben auch Pflichten:

• Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (§ 15 Absatz 1 ArbSchG).
• Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden (§ 16 Absatz 1 ArbSchG).

Die Beschäftigten haben aber auch Rechte, mit dem sie ihren Arbeitsschutz durchsetzen können:

• Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (§ 17 Absatz 1 Satz 1 ArbSchG).
• Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen (§ 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 ArbSchG).

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 872094
 136

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Das Arbeitsschutzgesetz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: 7 Tips für das Arbeiten bei warmem WetterBild: 7 Tips für das Arbeiten bei warmem Wetter
7 Tips für das Arbeiten bei warmem Wetter
… gegen übermäßige Sonneneinstrahlung vorgeschrieben. Trotz diverser Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei. Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden wird und verbleibende …
Bild: Reinigung von raumlufttechnischen Systemen nach VDI 6022Bild: Reinigung von raumlufttechnischen Systemen nach VDI 6022
Reinigung von raumlufttechnischen Systemen nach VDI 6022
… regelt die neue Richtlinie VDI 6022. Sie dokumentiert den aktuellen Stand der Technik bezüglich den Anforderungen an die Hygiene von RTL-Anlagen. Diese ist laut Arbeitsschutzgesetz (§ 4 Nr.3) bei dem Betrieb von RLT –Anlagen zu berücksichtigen und ist durch diese Anbindung an das Arbeitsschutzgesetz gesetzlich bindend. Die Lösung: Video Erfassung des …
Bild: Schwitzen im Büro: Klimaanlagen sind kein MussBild: Schwitzen im Büro: Klimaanlagen sind kein Muss
Schwitzen im Büro: Klimaanlagen sind kein Muss
München - Zwar haben Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Daraus lässt sich aber bei extremer Hitze kein Rechtsanspruch auf kühle Arbeitsräume ableiten. Das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de verweist darauf, dass Arbeitsräume so eingerichtet werden müssen, dass Beschäftigte keinen gesundheitlichen Gefahren …
Geschäftsführerhaftung bzw. Verantwortung für den Arbeitsschutz
Geschäftsführerhaftung bzw. Verantwortung für den Arbeitsschutz
… Betriebssicherheitsverordnungsgesetz. Diese Verantwortung hat ein Unternehmer gegenüber seinen Mitarbeitern Als Unternehmer ist stets eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter anzustreben. Laut dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche benötigten Maßnahmen, welche Einfluss die Gesundheit und Sicherheit des Personals haben, unter Berücksichtigung …
Bild: Schwitzen im Büro: Klimaanlagen sind kein MussBild: Schwitzen im Büro: Klimaanlagen sind kein Muss
Schwitzen im Büro: Klimaanlagen sind kein Muss
Zwar haben Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Daraus lässt sich aber bei extremer Hitze kein Rechtsanspruch auf kühle Arbeitsräume ableiten. Das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de verweist darauf, dass Arbeitsräume so eingerichtet werden müssen, dass Beschäftigte keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt …
Entspanntes Arbeiten am Computer - mit einer Bildschirmbrille
Entspanntes Arbeiten am Computer - mit einer Bildschirmbrille
… man lesen möchte bzw. muss bei der Arbeit und die optimale Einstellung auch vom Schreibtischstuhl - das alles sind Normen, die man auch im Arbeitsschutzgesetz findet. Diesem nach gehört auch die Computerbrille von einem Arbeitnehmer zur persönlichen Schutzausrüstung. Daher muss der Arbeitgeber die Anschaffungskosten einer derartigen Brille übernehmen …
Bild: Pflichten gemäß § 13 ArbSchGBild: Pflichten gemäß § 13 ArbSchG
Pflichten gemäß § 13 ArbSchG
Die Pflichten und Rechte aus dem Arbeitsschutzgesetz Wie kann man Pflichten gemäß § 13 ArbSchG delegieren? Das Arbeitsschutzgesetz sorgt für eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber demnach eine große Verantwortung. Wenn die Betriebe immer größer werden ist es sinnvoll, die Risiken auf mehrere Schultern …
Bild: Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen - Leitfaden für PraktikerBild: Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen - Leitfaden für Praktiker
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen - Leitfaden für Praktiker
… aktuellen und kompakten Leitfaden für Praktiker entwickelt. Mit der notwendigen Beschränkung auf das Wesentliche befasst sich diese Publikation ausschließlich mit dem Arbeitsschutzgesetz sowie den hieraus hervorgegangenen Verordnungen. Sowohl das Gesetz wie auch die Verordnungen haben durchweg europäische Wurzeln, sie haben gewissermaßen den gleichen …
Bild: Psychoterror Mobbing - mangelnder Arbeitsschutz in der Staatskanzlei Schleswig-HolsteinBild: Psychoterror Mobbing - mangelnder Arbeitsschutz in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Psychoterror Mobbing - mangelnder Arbeitsschutz in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein
… zum Thema Arbeitsschutz an. Kiel/Elmshorn - Von der Mobbing-Selbsthilfegruppe Elmshorn mit Unterstützung von Herrn Jörg Hensel, Sich.-Ing., Kiel 31. Mai 2007 - Das Thema Arbeitsschutz und Arbeitsschutzgesetze. Ein, wie viele meinen, unwichtiges Thema. Doch lassen Sie sich nicht täuschen, dieses Thema kann auch für Sie schneller wichtig werden als sie …
Bild: Psychische Belastungen: Ein unterschätzter Faktor für Fehlzeiten in der ArbeitsweltBild: Psychische Belastungen: Ein unterschätzter Faktor für Fehlzeiten in der Arbeitswelt
Psychische Belastungen: Ein unterschätzter Faktor für Fehlzeiten in der Arbeitswelt
… Muskel-Skelett-Leiden - zu den häufigsten Ursachen für Fehlzeiten am Arbeitsplatz und führen auch zu erhöhter Mitarbeiterfluktuation. Eine Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz bietet hier eine wertvolle Möglichkeit, um die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu stärken und ein harmonisches Arbeitsklima zu fördern. Das Arbeitsschutzgesetz …
Sie lesen gerade: Das Arbeitsschutzgesetz