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Die Frist läuft: Steuererklärung für 2006

Steuererklärung 2006
Steuererklärung 2006

(openPR) Für das abgelaufene Jahr steht bis zum Stichtag am 31.05.2007 wieder die Steuerklärung an. Da lieber das Finanzamt - und nicht der Steuerzahler - nach der Erklärung Geld überweisen sollte, müssen einige Dinge beachtet werden. Der aktuelle banktip-Ratgeber informiert aus diesem Anlass rund ums Thema Steuerklärung.



Die im letzten Jahr beschlossene Steuerreform hat den Steuerzahlern nicht unbedingt Grund zur Freude gegeben: Neben der Pendlerpauschale wurde der Sparerfreibetrag gekürzt, zudem kann man auch das häusliche Arbeitszimmer praktisch nicht mehr absetzen. Aber diese Änderungen gelten erst ab 2007. Wer in diesen Tagen seine Steuererklärung macht, der erklärt sich für das Jahr 2006. Optimisten können daher so tun, als sei nichts geschehen. Denn für das letzte Jahr können Pendler, Sparer und Heimarbeiter die Steuervergünstigungen noch in vollem Umfang nutzen.

Eltern können die Betreuungskosten für Kinder in einem Umfang von bis zu zwei Drittel der gesamten Ausgaben steuerlich geltend machen. Der Maximalbetrag liegt hier bei 4000,- Euro pro Jahr und pro Kind. Problemlos werden die Kosten anerkannt, wenn das Kind oder die Kinder zwischen drei und fünf Jahren alt sind. Sind beide Eltern berufstätig oder ist ein Elternteil allein erziehend, gilt das auch für Kinder ab der Geburt bis zum 13. Lebensjahr. Es können sämtliche Kosten (Beiträge für die Kita oder Honorar für Tagesmutter) abgesetzt werden. Die Ausgaben für die Kinderbetreuung stellen Werbungskosten dar, wenn Erziehungsberechtigte (beide Eltern oder Alleinerziehende) arbeiten.

Für die Steuererklärung 2005 konnten zum ersten Mal Beiträge für die Altersvorsorge bis zu einer Summe von 12.000 Euro geltend gemacht werden. Im abgelaufenen Jahr 2006 stieg dieser Betrag auf 12.400 Euro für Alleinstehende (Ehepaare: 24.800,- Euro). Für Selbständige mit einer Rürup-Rente zur Altersvorsorge verbessert sich die steuerliche Absetzbarkeit für gezahlte Beiträge erheblich. Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 1. Januar 2006 ermöglicht, die Beiträge zur Rürup-Rente zusätzlich als Sonderausgaben geltend zu machen – auch wenn der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Versicherungsaufwendungen von 5.069,- Euro im Jahr bereits ausgeschöpft ist.

Wer sich im Haushalt helfen lässt, kann die anfallenden Kosten ebenfalls anteilig geltend machen. Hierunter fallen Putzhilfen, Handwerksleistungen, Einkaufshilfen und Malerarbeiten. Abgesetzt werden können 20 Prozent der Rechnungssumme, die bis 2005 maximal 600,- Euro betrug. Für das Steuerjahr 2006 ist neu, dass sich der maximal absetzbare Betrag erhöht, wenn die haushaltsnahe Dienstleistung in der Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person besteht. In diesem Fall sind sogar maximal 1200,- Euro absetzbar.

Weitere Informationen zur Steuererklärung liefert der aktuelle Ratgeber auf www.banktip.de. Hier erfahren Sie, wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und wie lange man dafür Zeit hat. Allgemeine Hinweise zur Anfertigung der Steuererklärung finden Sie in unserer Anleitung zur Steuererklärung.


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