(openPR) Normalerweise muss jeder, der weder einen Steuerberater noch einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, bis zum 31. Mai seine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dieses Jahr jedoch bekommen Verbraucher mehr Zeit für ihre Steuererklärung 2013. Die Formulare müssen zwar wie üblich bis zum 31. Mai des Folgejahres bei den Finanzämtern abgegeben werden, da der Termin dieses Jahr aber auf einen Samstag fällt, haben die betroffenen Steuerzahler bis zum 2. Juni Zeit.
Jeder Bürger, der mehr als 8.354 Euro im Jahr verdient, ist dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei Lebens- oder Ehepartnern geht es dabei um 16.708 Euro im Jahr, da deren Einnahmen zusammen gerechnet werden. Es gibt auch Umstände, die besagen, dass auch weniger verdienende Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen. Kann die Frist der Abgabe nicht eingehalten werden, gibt es die Möglichkeit eines Antrages auf Fristverlängerung. Es wird empfohlen, diesen Antrag schriftlich beim Finanzamt einzureichen. Es gibt auch Änderungen, was das automatische Zustellen der Vordrucke zur Einkommensteuererklärung betrifft. Diese können jedoch problemlos auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums als Download oder in den Finanzämtern und den meisten Bürgerbüros der Städte besorgt werden. Bei Fragen stehen Ihnen gerne jederzeit die Steuerberatungsgesellschaft Dillenseger & Kollegen zur Verfügung: www.dillenseger.de







