Abgabefrist zur Steuererklärung verlängern
(openPR) Am 01. Juni 2015 endete die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2014. Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, hat zwischenzeitlich eine Erinnerung vom Finanzamt erhalten. Bei verspäteter Abgabe drohen erhebliche Verspätungszuschläge.
Wer steuerrechtlich beraten ist, kann allerdings in der Regel eine Fristverlängerung zur Abgabe beim Finanzamt beantragen, um Verspätungszuschläge und eine Schätzung zu vermeiden.
Da darüber hinaus zahlreiche Arbeitnehmer mit einer Steuererstattung rechnen können, lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung meist auch ohne Abgabepflicht. Derzeit kann die Steuererklärung 2011 noch bis Ende 2015 abgegeben werden. Dabei sollte ausdrücklich ein Antrag auf Steuerfestsetzung und die damit verbundene Ablaufhemmung beantragt werden.
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