(openPR) Im Zuge der anstehenden Gesundheitsreform hält der Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverbandes Bayern, Gerhard Schulte, massive Ausgabensteigerungen im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung für wahrscheinlich. „Der an sich gute Reformschritt, das Punktwertesystem der ärztlichen Vergütung durch feste Eurobeträge abzulösen, erfordert flankierende Vorgaben zur Ausgaben- und Mengensteuerung. Diese sind im aktuell vom Bundestag beschlossenen Gesetz aber meist wachsweich formuliert. Die Ärzteschaft hat erreicht, dass das Honorarsystem ab 2009 nicht mehr kostenneutral erfolgen muss. Damit werden überproportionale Honorarforderungen geradezu herausgefordert. Die Folgekosten können bis zu 0,5 Prozentpunkte im Beitragssatz der Krankenkassen ausmachen.“
Die Gesamtvergütung ist ab 2009 kassenartenübergreifend „gemeinsam und einheitlich“ zu vereinbaren. Damit opfert der Gesetzgeber ein wichtiges Wettbewerbsinstrument und die Möglichkeit regionaler Qualitätsoffensiven mit innovativen Vergütungsansätzen. Von dieser Möglichkeit machten die Betriebskrankenkassen in Bayern mit der Kassenärztlichen Vereinigung intensiv Gebrauch: Das Finanzvolumen der Gesamtvergütung von circa einer Milliarde Euro betrifft zu einem Drittel Vereinbarungen mit festen Punktwerten. Ein Teil entfällt dabei auf Strukturverträge mit einer gesetzlich vorgeschriebenen und vertraglich umgesetzten Mengen- und Ausgabensteuerung.
Schulte befürchtet außerdem, dass sich Krankenkassen und Ärzte infolge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes noch seltener auf einen Honorarvertrag einigen werden. „Die Verhandlungen werden noch langwieriger und der Gang zum Schiedsamt und zu Sozialgerichten noch wahrscheinlicher.“
Presseansprechpartnerin:
Manuela Osterloh
Pressereferentin
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