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Fragen und Antworten Kurz und knapp: Was sich mit der Gesundheitsreform ändert

(openPR) Bis zur Abstimmung im Bundesrat am 17. Oktober können sich die Reformvorhaben von Regierung und Union noch ändern. Doch bereits jetzt sind viele unsicher, was auf sie zukommen wird. Fünf Fragen – fünf Antworten geben einen kurzen Einblick in den letzten Stand der Gesundheitsreform.

Was ist die Praxisgebühr?

Pro Quartal und Behandlungsfall müssen gesetzlich Versicherte ab 2004 zehn Euro zahlen. Bei einer Behandlung auf Überweisung entfällt diese Gebühr. Ausgenommen sind Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nicht.

Was ändert sich beim Zahnersatz?

Zahnersatz muss ab 1.1.2005 zusätzlich versichert werden. Jeder kann dabei zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern frei wählen.

Wird es noch Krankengeld geben?

Ja, aber Arbeitnehmer sollen im Jahr 2006 einen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent zahlen.

Was tragen die Ärzte zur Reform bei?

Ärzte müssen künftig Fortbildungsnachweise vorweisen. Tun sie dies nicht, kann es Nachteile bei ihrer Vergütung geben. Die Honorare der Ärzte werden auf feste Preise umgestellt. Vorher galt ein kompliziertes Punktesystem.

Und die Pharmaindustrie?

Unter anderem werden künftig Versandapotheken in Deutschland zugelassen. Die Preisbindung für rezeptfreie Medikamente entfällt. Für neue Medikamente ohne erkennbaren Zusatznutzen soll es die billigeren Festbeträge geben.

Noch Aufklärungsbedarf? Die DAK bietet eine Telefon-Hotline zur Gesundheitsreform an. Ab sofort können alle Interessierten den DAK-Experten Fragen zu den neuen Regelungen stellen – und das bis ins kommende Jahr hinein. Die Hotline ist unter 01805-14 00 16 (12 Cent pro Minute) montags bis freitags von acht bis 20 Uhr zu erreichen

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