(openPR) Maklern droht auch bei E-Mails hohe Abmahngebühren
Lübeck, Januar 2007 –EU-Richtlinien, die Verbrauchern eigentlich mehr Sicherheit geben sollen, werden immer öfter zur lukrativen Einnahmequelle von unseriösen Abmahnunternehmen. Darauf weist jetzt blau direkt, der erste Internetpool und führende Anbieter von Vergleichssoftware hin. „Die Pflichtangaben des geschäftlichen Briefkopfes müssen jetzt auch in allen geschäftlichen E-Mails angegeben werden,“ so Oliver Pradetto, Maklerbetreuer von blau direkt. „In jedem Fall müssen Sie aufführen: Telefonnummer, vollständige Anschrift, Geschäftsführung und falls Sie im Handelsregister eingetragen sind, müssen Sie zusätzlich aufführen: Amtsgerichtssitz, Handelsregisternummer und ggf. den Vorstand des Aufsichtsrats.
Hohe Kosten durch Abmahnungen
Da eine Abmahnung bis zu 2.000 Euro kosten kann, sollten alle Makler bzw. Pools schnell auf diese Gesetzesänderung reagieren, denn die neuen Regelungen sind bereits in deutsches Recht umgesetzt und wirken seit dem 01.01.2007. Das Team von blau direkt hat bereits gehandelt und für seine über 2.800 Maklerpartner entsprechende Schritte umgesetzt. So wurde die Onlinebestandsverwaltung und -rechner direkt angepasst, so dass auch alle automatisiert versandten E-Mails die entsprechenden neuen Vorschriften voll erfüllen.
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