(openPR) (Themen: Abmahnung, Abmahnwelle, Simon und Partner, Licence Keeper AG, Rechtsanwälte, Filesharing, P2P, Massenabmahnung)
Und wieder gibt es eine Abmahnwelle zu verzeichnen. Diesmal ist es die in Wiesbaden ansässige Rechtsanwaltskanzlei Simon und Partner, die seit Juli verstärkt Pornofilme im Auftrag der John Thompson Production und der Licence Keeper AG abmahnen.
Zu den abgemahnten Titeln gehören:
* Anal Qual Nr. 5
* Ich bin jung und brauche das Geld! Nr.18
* Purzel Video - Masturbation Nr.4
* John Thompson - Cissies Sperma-Galerie
* John Thompson - Schrei nach Sperma
* Purzel Video FSX1 Anal - Qual Inferno Nr. 1
* 666 - Titten im Pi** & Spermasumpf
* 666 - Pisse gut verpackt
* Drunken zugeritten Nr. 11
* Masturbation Nr.6
Im Falle einer solchen Abmahnung sollte eine Prüfung durch einen ausgewiesenen Medienrechtler erfolgen. In letzter Zeit mehrt sich die Anzahl der Anwälte, die keinerlei Ausbildung auf dem Gebiet des Medienrechts vorweisen können. Dies zeigt sich vor allem darin, dass diese vermeintlichen Helfer, vorschnell zu einem Vergleich anraten, da so jegliche juristische Prüfung umgangen werden kann.
Hier sollte eine gezielte Nachfrage erfolgen, um die Qualität der anwaltlichen Beratung zu sichern.
RA T. Röttger, LL.M. (Medienrecht)
GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
tel.: 06131-6237990
fax: 06131-6233896
mail:

web:
www.ggr-rechtsanwaelte.de
Über das Unternehmen
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz betreut bundes- und europaweit (insb. Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Österreich) Privatpersonen als auch Unternehmen schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Medienrechts.
Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.
Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.
Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.
Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
* Simon und Partner aus Wiesbaden
* U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg
* Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe
* Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg
* Waldorf Rechtsanwälte aus München
* Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
* Kornmeier Rechtsanwälte aus Frankfurt
* Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg
* Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt
* Cramer von Clausbruch, Steinmeier (CSC) Rechtsanwälte aus Berlin
* Stefan Auffenberg Rechtsanwalt aus Dortmund
wegen Filesharing /P2P / Urheberrechtsverletzungen, die derzeit in Deutschland kursieren, nehmen sowohl Rechtsanwalt Gulden, LL.M. (Medienrecht) als auch Rechtsanwalt Röttger, LL.M. (Medienrecht) Termine auch außerhalb der Sprechzeiten wahr. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Rechtsanwälten in Mainz in Verbindung!