(openPR) Der Bundesdatenschutzbeauftragte beteiligt sich nun anscheinend auch an dem Aufbau einer Drohkulisse gegenüber Netzanbietern, wie es schon zuvor ähnlich aus Hamburg und Niedersachsen klang.
Im Rahmen der Vorstellung des Datenschutztools “Prividor” erklärte er gegenüber Heise.de, dass er dessen Nutzung durch “findige Anwälte [...] zum Anzetteln einer Abmahnwelle” in Kauf nehmen würde.
Diese Aussage klingt befremdlich und wirft angesichts der Tatsache, dass datenschutzrechtliche Abmahnungen zunehmen (siehe z.B. im Fall des Like-Buttons von Facebook) ein schlechtes Licht auf die Datenschutzbehörden. Doch was ist an ihr wirklich dran?
Ein Tool sie alle ans Gesetz zu binden und zum Datenschutz zu zwingen?
Dem Datenschutzbeauftragten steht laut Heise das Tool “Prividor” zur Verfügung, das Websites auf Datenschutzverstöße prüfen kann. Damit soll festgestellt werden können, ob die Angebote
* die Besucherbewegungen mit Hilfe von Cookies, Flash-Cookies oder DOM Storage nachverfolgen (Tracking),
* problematische Online-Dienste nutzen (wobei Google Analytics nicht als problematisch bezeichnet wurde),
* unverschlüsselt Formulardaten verwenden und
* History Stealing betreiben
Das Tool will der Datenschutzbeauftragte Schaar zunächst nur für die Überprüfung von Angeboten der Bundesbehörden sowie der Post- und Telekommunikationsunternehmen, die unter seiner Aufsicht stehen, nutzen. Anschließend ist die Weitergabe an andere Datenschutzbeauftragte vorgesehen.
Das ist noch nachvollziehbar, doch es wird davon berichtet, dass eine Freigabe des Tools für jeden als Open Source in Erwägung gezogen wird. Und auf die Frage, ob dazu Rechtsanwälte gehören und eine Abmahnwelle zu befürchten sei, erwidert Schaar:
“Jeder hat das Recht zu prüfen, ob bestimmte Vorgaben eingehalten werden.” Unternehmen und öffentliche Stellen müssten dafür sorgen, “dass sie gesetzeskonform handeln”.
Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird
Meines Erachtens wird von Datenschutzbeauftragten eine Drohkulisse als milderes Mittel gegenüber dem tatsächlichen Eingreifen vorgezogen. Zumal sie einfacher zu handhaben ist, weil das tatsächliche Vorgehen gegen Netzanbieter einen großen Aufwand mit sich bringen würde. Denn der Gesetzesvollzug verlangt Gleichbehandlung und Effektivität, so dass es mit dem Rauspicken einzelner Seiten nicht getan wäre.
Gleichzeitig führen solche Aussagen wie von den Datenschutzbeauftragten Schaar und Caspar (der sagte, dass auf die Nutzer von Google Analytics „ein empfindliches Bußgeld“ zukommen kann) zur Verunsicherung und einer negativen Einstellung gegenüber dem Datenschutz. Das kann aber nicht der richtige Weg sein, denn die Freiheit über unsere Daten zu bestimmen, ist eine der wichtigsten Grundfreiheiten und als solche sollte sie wahr genommen werden.
Den ganzen, ausführlichen Beitrag mit Links zum Thema finden Sie bei uns im Blog unter
www.spreerecht.de/datenschutz/2011-03/neue-abmahnwelle-dank-datenschutz-tool-prividor-zu-befuerchten













