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RECHTLEGAL - Newsticker 03/2007 vom 24.01.2007

25.01.200709:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Arbeitsrecht - späte Anfechtung bei arglistiger Täuschung

Es ist bekannt, dass Arbeitgeber sich von Arbeitnehmern, die ihre Einstellung mit nicht der Wahrheit entsprechenden Dokumenten erschlichen haben, trennen können, auch wenn sich der Arbeitnehmer ansonsten auf dem Arbeitsplatz bewährt hat.



Wie lange dem Arbeitgeber ein solches Recht zur Trennung möglich ist, musste bislang nicht entschieden werden. Nun aber hat ein Arbeitgeber erst nach acht Jahren von einer Täuschung durch ein gefälschtes Zeugnis erfahren und das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung angefochten.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat zum Az. 5 Sa 25/06 zweitinstanzlich entschieden, dass der Arbeitnehmer, der sich mit gefälschten Bewerbungsunterlagen einen "Job verschafft", auch nach derart langer Zeit nicht schutzwürdig ist.

Haftungsrecht - nächtliche Streupflicht

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat zum Az. 9 U 169/04 entschieden, dass Gemeinden für die winterliche Vernachlässigung ihrer Streupflicht haften und konkret je nach Witterungslage regelmäßig, teils mehrmals täglich, ihrer Streupflicht nachkommen müssen. Mit der Frage, ob die Gemeinde erfolgreich ihre Streupflicht durch an sämtlichen Ortseingängen angebrachte Schilder mit Hinweisen auf eingeschränkte Winterdienste vermeiden kann, brauchte sich das OLG Hamm nicht zu befassen.

In Anbetracht der momentan unsteten Witterung weist das Team von RECHTLEGAL darauf hin, dass in Fällen wie dem entschiedenen in aller Regel auch eine Mitschuld des Geschädigten in Betracht kommt, meist wegen zu schneller und nicht angepasster Fahrweise.

Wohnungseigentumsrecht - Neuregelung des WEG

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das die Rechtsbeziehungen mehreren Eigentümer einer Immobilie regelt, soll bei der anstehenden Novellierung zum 01.05.2007 durch den Wechsel vom Grundsatz der Einstimmigkeit zum Mehrheitsprinzip erhöhte Flexibilität und Handlungsspielraum ermöglichen. Qualifizierte Mehrheiten sind dennoch erforderlich für Maßnahmen der Instandhaltung und der Modernisierung.

Wichtig ist, dass die bis dato gesamtschuldnerische Haftung nicht mehr gelten soll, statt dessen haftet der Wohnungseigentümer nur noch in Höhe seines Anteils.

In verfahrensrechtlicher Hinsicht sollen Wohnungseigentums-Sachen nicht mehr unter die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) fallen, sondern - wie andere zivilrechtliche Angelegenheiten auch - unter die Zivilprozessordnung (ZPO).

Nähere Informationen sind beim Team von RECHTLEGAL verfügbar.

Verkehrsrecht - Flaute trotz "Winterreifen-Gesetz"

Trotz der gesetzlich neu normierten Verpflichtung, geeignete Reifen aufzuziehen, über die das Team von RECHTLEGAL an anderer Stelle bereits mehrfach berichtet hat, steht dem durchschlagenden Erfolg dieser gesetzlichen Neuregelung das für die Jahrezeit viel zu milde Wetter entgegen.

Die Reifenhersteller und -händler klagen über viel zu hohe Lagerbestände, da nach offensichtlich gesetzliche geförderten Verkaufserfolgen zu Beginn der "Wintersaison" die Verkaufszahlen stagnieren.

Das Team von RECHTLEGAL meint augenzwinkernd: "Besser die Reifenverkäufer klagen als vermeintlich ungeeignet bereifte Kfz-Fahrer ...".

Staatseinnahmen - finanzieller Erfolg der Maut

Trotz der mehr an eine Lachnummer erinnernden Einführung des deutschen LKW-Mautsystems vor Jahren scheint dieses nunmehr finanziell erfolgreich zu sein. Der Mautbetreiber Toll Collect gibt an, dass seit der Einführung des Mautsystems mehr Fahrkilometer als mit jedem anderen Mautsystem weltweit abgerechnet worden sind.

Konsequenz hieraus ist, dass der deutsche Staat allein im Jahr 2006 mehr als EUR 3 Mrd. Mauteinnahmen zu verzeichnen hat.

In eigener Sache - toter Link

In unserer letzten newsticker-mail hat der Fehlerteufel gewütet. Wie uns Leser mitteilten, war dort ein "deadlink" vorhanden, nämlich auf das RECHTLEGAL-Pressearchiv bei openPR.

Der Link funktioniert aktuell wieder, und Sie können bei Bedarf die RECHTLEGAL-newsticker sowie sonstige Presseveröffentlichungen nicht nur auf unserer Seite einsehen, sondern auch bei openPR.

Zu guter Letzt - Geschwindigkeitsverstoß eines spanischen Blinden

Ein 56 Jahre alter Spanier, seit einem Unfall 1996 vollständig blind, ist in Spanien auf einer Autobahn mit gut 154 km/h in eine Radarkontrolle gerast.

Seinem Drang, einmal wieder schnell Auto zu fahren, hat seine Frau entsprochen und ihn über ein gerades Autobahnstück, dass ihm aus früherer Zeit noch bekannt war, gelotst.

Das Team von RECHTLEGAL bittet, von Nachahmungen abzusehen.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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