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GRÜNER PUNKT: Beauftragte Entsorger verantwortlich für Mitarbeiterlöhne

12.12.200620:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: GRÜNER PUNKT: Beauftragte Entsorger verantwortlich für Mitarbeiterlöhne
DSD - Chef Stefan Schreiter
DSD - Chef Stefan Schreiter

(openPR) Die Ausschreibung der Leistungsverträge durch die Duales System Deutschland GmbH (DSD) berücksichtigt auch die mit dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. (BDE) vereinbarten Tariflöhne. Dies erklärte das Unternehmen gegenüber einer Gruppe von Müllwerkern an seinem Unternehmenssitz. Die Beschäftigten machten mit ihrer Nikolausaktion auf die Auswirkungen der jüngsten DSD-Ausschreibungen für Verpackungsmüll aufmerksam, durch die mehrere Entsorgungsfirmen ihren Auftrag verloren haben, berichtet das Branchenmagazin EUROPATICKER Umweltruf (www.europaticker.de)

Am Nikolaustag (6. Dezember 2006) hatte eine Delegation von Müllwerkern der Entsorgungsunternehmen Holtmeyer, Remondis und Cleanaway aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen vor der Zentrale des Dualen Systems Deutschland in Köln protestiert. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) befürchtet, dass ab Januar 2007 zahlreiche Entlassungen und Lohnverzicht bis zu 50 Prozent zu erwarten sind.

„Wir ermitteln für jedes Vertragsgebiet die Kosten, also einen individuellen Referenzpreis“, erläuterte Stefan Schreiter, der Vorsitzende der DSD-Geschäftsführung. „Dieser Referenzpreis berücksichtigt neben den örtlichen Gegebenheiten des Vertragsgebiets auch BDE-Tariflöhne. Wie unsere Vertragspartner ihre Mitarbeiter tatsächlich entlohnen, liegt aber in ihrer unternehmerischen Verantwortung und entzieht sich unserem Einfluss.“ Liegt ein Angebot zu weit unter dem Referenzpreis, wird es von der Vergabe ausgeschlossen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vertragspartner die vereinbarte zuverlässige Entsorgungsleistung für die gesamte Vertragslaufzeit erbringen kann.

Seit 2003 erfüllt DSD die Forderung der nationalen und europäischen Kartellbehörden, Entsorgungsleistungen im Wettbewerb zu vergeben. Alle Ausschreibungsbedingungen und auch die Vergabe werden mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. DSD ist gehalten, nach Wirtschaftlichkeit zu vergeben, auch die maximale Vertragslaufzeit ist mit drei Jahren festgesetzt.

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