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Vergessene Risikogruppen beim Coronainfektionsschutz

13.10.202013:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) rund 8 Millionen Menschen erhalten durch die Coronagesetze keinen Infektionsschutz. Sie werden sogar mit Bußgeldern bis zu 25.000 € pro Person bedroht. Bei der Gesetzgebung wird bedauerlicherweise vergessen, dass es neben Menschen in Pflegeheimen, in häuslicher Pflege oder in Pflege doch ausländische Hilfskräfte auch noch viele behinderte und/oder chronisch erkrankte Menschen gibt, die auf Assistenz oder Unterstützung angewiesen sind. Ohne diese Hilfe ist ein eigenständiges Leben von fast 8 Millionen Menschen nicht möglich. Bis heute gibt es keine einheitlichen Regelungen, wie mit diesen Menschen umzugehen ist. Den Helfern wird der Kontakt zu diesen Menschen oftmals verweigert, ebenso wird Kontakt zu Pflegepersonen bei Androhung von Bußgeldern verweigert. Diese Menschen und auch ihre Helfer müssen die Coronatests selbst bezahlen, während Urlauber oftmals Anspruch auf freie Tests haben.


Viele der Menschen standen und stehen bezüglich der Kontaktbeschränkungen vor einem unlösbaren Problem. Kontaktbeschränkungen, die ja auch Risikogruppen schützen sollen, machen eine Unterstützung dieses Personenkreises fast unmöglich. Es gibt nicht nur Hilfe- und pflegebedürftige Menschen die in Pflegeheimen oder doch ausländische Pflegerinnen bzw. Familienpflege versorgt werden. Viele behinderte Menschen leben selbstbestimmt und organisieren ihre Pflege selbst in dem sie zum Beispiel das persönliche Budget nutzen. Sie leben allein oder in WGs und ihre Helfer wohnen entweder zeitlich begrenzt oder überhaupt nicht bei Ihnen. Die Vorgaben für die Kontaktbeschränkungen sehen allerdings vor das in Coronazeiten die Pflege oder Unterstützung nur durch enge Familienangehörige, Haushaltsmitglieder oder professionelles Pflegepersonal zu erfolgen hat. Dies ist für viele dieser Menschen nicht machbar. Die Lösung des Gesetzgebers, dass man sich in einer solcher Situation in Pflegeheime begeben muss, ist nicht umsetzbar.
Die Bundesregierung diskriminiert durch die entsprechenden Regelungen ältere und gehandicapte Menschen, sowie Pflegebedürftige. Auf die Risikogruppen wird zwar häufig hingewiesen, aber in der Gesetzgebung wurden sie weitestgehend vergessen.
Dies führt zu manchen kuriosen Situationen. So müssen betroffene Menschen und ihre Helfer bei Inanspruchnahme bzw. geben von Hilfeleistungen mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € belegt werden. Diese Menschen haben Probleme selbst einkaufen zu gehen, da sie oftmals Probleme haben Maskenpflicht einzuhalten. Dies kann mannigfache Gründe haben, zum einen kann man sie sich nicht selbst aufsetzen, zum anderen verträgt man die Maske nicht oder man hat entsprechende Erkrankung. Zudem kommen Personenbeschränkungen, dass gegebenenfalls nur ein oder zwei Personen ein Geschäft betreten können hinzu. Im Extremfall bedeutet dies, dass man sich eher von einer „fremden Person„ helfen lassen muss, als einer vertrauten Person. Man hat massive Schwierigkeiten überhaupt Geld bei den Banken abheben zu können und auch Bestellung im Internet aufzugeben. Man hat sogar Menschen mit Hörbehinderung untersagt, den Gebärdendolmetscher mit zu Arzt zu nehmen. Das Nutzen der Corona App ist auch nicht möglich, da viele Menschen dieses Personenkreises nicht in der Lage sind Smartphones zu bedienen. Dies sind nur kleine Beispiele des für diesen Personenkreis geltenden Corona Irrsinn.
Die Coronakrise ist für Betroffene aus einer Risikogruppe mental und körperlich sehr belastend. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum von Seiten der Bundesregierung, bewusst Risikogruppen außen vor gelassen werden.

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