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Volker Schnurrbusch (AfD): „Schleswig-Holstein muss dieses Gesetz ablehnen“

15.09.202016:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Volker Schnurrbusch (AfD): „Schleswig-Holstein muss dieses Gesetz ablehnen“
Volker Schnurrbusch, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag
Volker Schnurrbusch, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Kieler Landtag

(openPR) „Schleswig-Holstein muss dieses Gesetz im Interesse der Wirtschaft und unserer Rechtsordnung ablehnen“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft“. Laut Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) droht durch dieses eine „pauschale Kriminalisierung von Unternehmen“. Burkhard Peters, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN, begrüßt das Gesetz hingegen, weil damit künftig nicht nur einzelne Manager, sondern ganze Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden könnten. Volker Schnurrbusch, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:



„Der Gesetzentwurf, den die GRÜNEN bejubeln, wird im Fall seiner Verabschiedung dazu führen, dass bei Wirtschaftsdelikten nicht nur die Manager strafrechtlich belangt werden, denen eine individuelle Schuld nachgewiesen wird, sondern auch die Unternehmen, bei denen sie beschäftigt sind. Eine solche Strafausweitung auf Unternehmen würde jedoch die Einführung einer Strafbarkeit für juristische Personen bedeuten, die das deutsche Strafrecht bislang nicht kennt.

Einen solchen Paradigmenwechsel lehnt die AfD-Fraktion kategorisch ab. Denn die Einführung einer ‚Sippenhaft für Unternehmen‘ stellt nicht nur die Abkehr vom Prinzip der individuellen Schuld dar. Sie ist auch Ausdruck wirtschaftsfeindlichen Irrsinns: Denn wenn Unternehmen für Straftaten einzelner Mitarbeiter in Mithaftung genommen werden können, dann drohen ihnen daraus schwere wirtschaftliche Schäden. Juristische Personen können schließlich nicht ins Gefängnis gehen, sondern nur mit Geldstrafen belegt werden. Diese aber könnten für Unternehmen gegebenenfalls astronomisch ausfallen – je nachdem, welchen Strafrahmen das geplante Gesetz hierfür vorsieht.

Wirtschaftsminister Buchholz, der das geplante Gesetz bislang nur mit der vagen Begründung ablehnt, dass es zu einer ‚pauschalen Kriminalisierung von Unternehmen‘ zu werden drohe, dürfte diese Gefahr sehr wohl bewusst sein. Weshalb er sie als Grund für die Ablehnung des Gesetzes gleichwohl nicht benennt, bleibt vorerst offen. Feststeht, dass FDP und GRÜNE sich im Hinblick auf das ‚Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft‘ nicht grün sind und Positionen vertreten, die einander diametral widersprechen. Bleibt im Interesse der Wirtschaft und im Interesse unserer Rechtsordnung zu hoffen, dass sich Minister Buchholz in dieser Frage gegenüber dem grünen Koalitionspartner durchsetzen wird. Denn nur so kann Schleswig-Holstein im Bundesrat die Zustimmung zum geplanten Gesetz am Ende verweigern – sofern auch die CDU nicht abermals vor den GRÜNEN einknickt.“

Weitere Informationen:

• Kieler-Nachrichten-Artikel „Wirtschaftskriminalität: Streit um Strafen für Konzerne“ vom 15. September 2020:
https://www.kn-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Wirtschaftskriminalitaet-in-SH-Streit-um-Strafen-fuer-Konzerne

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