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Trennung & Scheidung zu Zeiten von Corona

10.09.202009:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Trennung & Scheidung zu Zeiten von Corona
Mit Hilfe der Online-Scheidung können Sie die Scheidung sicher und möglichst reibungslos abwickeln.
Mit Hilfe der Online-Scheidung können Sie die Scheidung sicher und möglichst reibungslos abwickeln.

(openPR) Düsseldorf – iurFRIEND® AG (Trennung.de) – 10.09.2020 //

Während der Corona-Pandemie sind vor allem Familien gleich mehrfachen Belastungen ausgesetzt. Zwischen Homeoffice, Kontaktbeschränkungen und Existenzangst, mussten Eltern über mehrere Monate hinweg ihre Kinder zu Hause betreuen und im Homeschooling unterstützen. Die Atmosphäre ist oftmals angespannt und ohne Ausweichmöglichkeiten kommt es schnell zu Streit in der Ehe. Dadurch werden bestehende Beziehungskrisen verschärft und neue Konflikte geschaffen. Wie sollten Ehepaare vorgehen, die als Folge zu Zeiten von Corona vor der Trennung und Scheidung stehen?



Bereits das Trennungsjahr, welches in der Regel Voraussetzung für die Scheidung vor Gericht ist, kann sich aufgrund der Corona-Pandemie als Herausforderung darstellen. Oftmals zieht einer der Ehepartner aus, damit die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft deutlich ist. Wohnungsbesichtigungen können jedoch oft nicht wie gewohnt durchgeführt werden, sodass es nicht einfach ist, eine neue Wohnung zu finden. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund von Kurzarbeit und drohendem Jobverlust eine weitere Wohnung nicht für jeden finanzierbar ist. Wem bekannt ist, dass eine Trennung bei Einhaltung von „Tisch und Bett“ auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ist, kann bares Geld sparen.

Wie können Sie noch Scheidungskosten sparen? Da die Ehe nur durch ein Gericht geschieden werden kann und in Deutschland für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang gilt, lassen sich die Gerichts- und Anwaltskosten nicht vermeiden. Sie können jedoch dazu beitragen, diese so gering wie möglich zu halten, indem Sie die einvernehmliche Scheidung anstreben. Die Grundlage für die Berechnung der Kosten bildet der so genannte Verfahrenswert, der sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen des Ehepaars ergibt. Für jede Folge der Scheidung, die das Gericht zusätzlich klären muss, erhöht sich dieser Verfahrenswert. Bei der einvernehmlichen Scheidung klären Sie alle Unterhaltsansprüche, sowie den Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder vorab. So vermeiden Sie das oftmals teure und langwierige streitige Scheidungsverfahren.

Details, wie Sie die teuersten Fehler bei der Scheidung vermeiden können, finden Sie in unserem kostenfreien Blogbeitrag „Scheidung nach Corona – So vermeiden Sie die teuersten Fehler“ auf Scheidung.de: https://www.scheidung.de/scheidungsnews/scheidung-nach-corona-so-vermeiden-sie-die-teuersten-fehler.html

Wie wickeln Sie die Scheidung möglichst sicher ab? Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, werden zurzeit vermehrt digitale Angebote genutzt. Auch die Scheidung können Sie mittlerweile größtenteils online durchführen. Am Ende steht wie bei der herkömmlichen Scheidung der gerichtliche Beschluss und Sie sind geschieden. Sie können die Scheidung jedoch zeitlich und örtlich unabhängig online abwickeln. So bleibt das Infektionsrisiko möglichst gering und Sie sparen weitere Kosten.

Weitere Informationen über den Ablauf finden Sie in unserem kostenfreien Ratgeber „Online-Scheidung“ auf Trennung.de: https://www.trennung.de/online-scheidung.html

Es gibt also mehrere Möglichkeiten, Kosten einzusparen und die Scheidung auch zu Zeiten von Corona sicher und so reibungslos wie möglich abzuwickeln.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser 24/7 Kundenservice unter der kostenlosen Hotline 0800 34 86 72 3 jederzeit zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die richtige Lösung für Sie und Ihre Familie zu finden. Bleiben Sie gesund!

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