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Umgangsrecht trotz Kontaktbeschränkungen

10.11.202009:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Umgangsrecht trotz Kontaktbeschränkungen
Das Umgangsrecht besteht trotz aktueller Kontaktbeschränkungen weiter fort wie gewohnt.
Das Umgangsrecht besteht trotz aktueller Kontaktbeschränkungen weiter fort wie gewohnt.

(openPR) Düsseldorf – iurFRIEND® AG (scheidung.de) – 10.11.2020 //

„Du kannst die Kinder nicht mehr sehen – wegen Corona.“ Manche Elternteile versuchen, die Corona-Pandemie als Vorwand einzusetzen, um den Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zu vereiteln oder zu erschweren. Immerhin gilt seit 02. November 2020 bundesweit der „Lockdown Light“ mit erneut verschärften Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich in der Öffentlichkeit nur noch bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam aufhalten. Durch die Beschränkung sozialer Kontakte soll das Infektionsrisiko gesenkt und eine Überbelastung des Gesundheitssystems vermieden werden.



Doch werden davon auch Eltern und ihre Kinder erfasst? In der so genannten Kernfamilie, also Eltern und Kinder, besteht das Umgangsrecht weiter fort, auch wenn ein Elternteil in einem anderen Haushalt lebt. Bei dem Umgang zwischen Elternteil und Kind handelt es sich laut Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt um ein „notwendiges Minimum zwischenmenschlicher Kontakte“ (Beschluss vom 8. Juli 2020, Az. 1 WF 102/20). Somit darf der Umgang nicht willkürlich vereitelt werden. Ansonsten drohen Ordnungsgelder.

Kann der Umgang aufgrund einer anhaltenden Quarantäne nicht gewährt werden, oder würde das Kindeswohl bei Gewährung des Umgangs gefährdet werden, so ist jedoch kein Ordnungsgeld zu befürchten. Hierbei kommt es stets auf die Umstände im Einzelfall an.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktualisierten Blogbeitrag „Umgangsrecht bei Corona“ auf SCHEIDUNG.DE: https://www.scheidung.de/scheidungsnews/umgangsrecht-bei-corona.html

Was müssen Sie beim Umgangsrecht noch beachten? In Fragen des Sorge- und Umgangsrechts steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Daher sollten Sie sich im Idealfall einvernehmlich einigen, wie Sie den Umgang genau regeln und ob Anpassungen an die aktuellen Umstände nötig sind. Können Sie keine Einigung erzielen, müssen Sie den Konflikt gerichtlich klären. Es kann jedoch hilfreich sein, eine außergerichtliche Lösung zu finden, etwa im Rahmen einer Beratung oder einer Mediation.

Details können Sie in unserem kostenfreien Ratgeber „Umgangsrecht mit Kindern“ auf TRENNUNG.DE nachlesen: https://www.trennung.de/umgangsrecht-mit-kindern.html

Zu Zeiten von Corona ist vieles ungewiss – doch zumindest das Umgangsrecht besteht weiter fort wie gewohnt. Nutzen Sie dies, um Ihren Kindern ein Gefühl von Sicherheit und Stabilität zu geben. Beide Elternteile tragen Verantwortung für die gemeinsamen Kinder und sollten zu ihrem Wohl handeln. Daher sollten Sie sich um eine möglichst einvernehmliche Regelung bemühen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser 24/7 Kundenservice unter der kostenlosen Hotline 0800 34 86 72 3 jederzeit zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!

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