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Flugreise, Sorge- & Umgangsrecht zu Zeiten von Corona

13.08.202010:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Flugreise, Sorge- & Umgangsrecht zu Zeiten von Corona
Flugreisen sind ohne Zustimmung des anderen Elternteils zu Zeiten von Corona nicht möglich.
Flugreisen sind ohne Zustimmung des anderen Elternteils zu Zeiten von Corona nicht möglich.

(openPR) Düsseldorf – iurFRIEND® AG (Trennung.de) – 13.08.2020 //

Der Hochsommer ist in Deutschland angekommen – dennoch möchten einige Familien die restlichen Sommerferien gerne im Ausland verbringen. Gehen die Meinungen der Eltern nach der Trennung darüber auseinander, ob eine Flugreise für die Kinder zu Zeiten von Corona überhaupt in Frage kommt, kann es zu schnell zu Streit kommen.



Wie sieht es rechtlich aus? Grundsätzlich besteht auch nach der Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile fort. Der Elternteil, der das Kind nicht betreut, hat dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Gleichzeitig hat auch das Kind ein Recht auf Umgang mit diesem Elternteil. Der betreuende Elternteil hat den Umgang im Rahmen der Umgangsvereinbarungen zu gewähren. Zu diesem Umgangsrecht gehören auch gemeinsame Urlaubsreisen in den Sommerferien.

Mehr über das Umgangsrecht erfahren Sie in unserem kostenfreien Ratgeber „Umgangsrecht mit Kindern“ auf Trennung.de: https://www.trennung.de/umgangsrecht-mit-kindern.html

Gilt das Umgangsrecht auch zu Zeiten von Corona? Auch die anhaltende Corona-Pandemie ändert nichts an dem bestehenden Umgangsrecht. Meinungsverschiedenheiten der Eltern bezüglich Risiken und Verhaltensweisen bergen jedoch ein erhöhtes Konfliktpotenzial. Zum Wohl des Kindes sollten Sie eine gemeinsame Linie finden und festlegen, welche Urlaubsreisen mit dem Kind in Frage kommen. Ohne Zustimmung des jeweils anderen Elternteils sind vor allem Flugreisen problematisch und können weitreichende Folgen haben.

Gibt es schon Rechtsprechung zu diesem Thema? Ja, das Oberlandesgericht Braunschweig stellte jüngst am 30. Juli 2020 in einem Beschluss klar, dass es sich aktuell bei einer Flugreise nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens handle. In dem zugrunde liegenden Fall hat das Gericht auf Antrag des Vaters entschieden, dass die Mutter für eine Flugreise mit den beiden gemeinsamen Kindern die Zustimmung des Vaters benötige. Ohne die Zustimmung darf die Reise mit den Kindern nicht stattfinden. Würde die Mutter die Flugreise trotzdem antreten, riskiert sie, sich wegen Kindesentführung strafbar zu machen.

Details zum Beschluss und weitere Informationen finden Sie auch in unserem kostenfreien Blogbeitrag „Flugreise mit Kind in Coronazeiten“ auf Scheidung.de: https://www.scheidung.de/scheidungsnews/flugreise-mit-kind-in-coronazeiten.html

Eltern sollten sich also an die Absprachen bei anstehenden Reisen halten und sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen, um den Kindern während der Corona-Pandemie sichere und erfüllte Ferien bieten zu können. Bitte beachten Sie bei der Reiseplanung, dass sich die Bestimmungen des Einreiselandes und die Einstufung des Auswärtigen Amts auch kurzfristig ändern können. Informieren Sie sich regelmäßig über Reisebeschränkungen und prüfen die Stornierungsbedingungen bevor Sie sich für eine Buchung entscheiden.

Bei weiteren Fragen steht unser 24/7 Kundenservice unter der kostenlosen Hotline 0800 34 86 72 3 jederzeit zur Verfügung. Genießen Sie den restlichen Sommer und bleiben Sie gesund!

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