(openPR) Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade spielen eine große Rolle bei der finanziellen Unterstützung der Pflegetätigkeiten sowie der Kostenerstattung bei zugelassenen ambulanten Diensten. Doch was sind Pflegegrade und wie werden diese überhaupt bestimmt? Seit dem 1. Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit durch den Gesetzgeber in fünf Pflegegrade unterteilt: Pflegegrad 1 bis 5. Mit Hilfe dieser Pflegegrade soll die Pflegebedürftigkeit eines Menschen eingeschätzt werden, um angemessene Unterstützung im Alltag für diesen zu ermöglichen, denn je höher der attestierte Pflegegrad, desto mehr externe Hilfe kann angefordert werden.
Die Pflegegrade geben Rückschlüsse auf den Grad der benötigten Unterstützung des Pflegebedürftigen. Pflegegrad 1 stellt dabei die niedrigste Stufe dar, wobei der Pflegebedürftige eine geringe Beeinträchtigung in der eigenen Selbstständigkeit oder Fähigkeiten vorweist. Der Pflegegrad 5 hingegen stellt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung dar. Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit basiert auf einem Punktesystem, das anhand eines detaillierten Fragenkatalogs erarbeitet wird. Je nach Pflegegrad kann man für eine Dienstleistung oder einem Hilfsmittel mit Pflegekassenzulassung ein Zuschuss erhalten.
Wie bekommt man einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. In Deutschland unterstützt der MDK die Pflegekassen mit seinen pflegerischen und medizinischen Kenntnissen bei der Entscheidung, welche Leistungen ein Patient oder eine Patientin beantragen kann.
In unserem Magazin haben wir kurz zusammengefasst, wie man in fünf Schritten einen Pflegegrad erhält.
https://www.easierlife.de/magazin/de/in-5-schritten-zum-pflegegrad











