(openPR) Medi-Care-Mobil ist ein Pflegedienst in Dortmund und Lünen
Wenn ein Familienmitglied oder ein Betroffener selbst Hilfe im Bereich der ambulanten Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung braucht, unterstützt ihn der Pflegedienst Medi-Care-Mobil in den eigenen vier Wänden.
Medi-Care-Mobil ist ein ambulanter Pflegedienst und Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. „Seit dem 1. Mai sind wir ein neu gegründetes Unternehmen im ambulanten Bereich. Wir beraten, pflegen und betreuen unsere Kunden in den eigenen vier Wänden“, erklärt Geschäftsführer Frank Wohlgemuth.
Im Bereich der ambulanten Pflege unterstützen die Mitarbeiter unter anderem beim Baden oder Duschen, der Zahnpflege, dem An- und Auskleiden und beim Essen. Die ausgebildeten Pflegefachkräfte helfen auch bei allen Fragen rund um das Thema Pflege. Bei Bedarf vermitteln sie weitere unterstützende Dienstleistungsangebote wie etwa Hauswirtschaftskräfte oder 24-Stunden-Pflegekräfte. Natürlich wird bei allen Angeboten neben der üblichen Hygiene auch darauf geachtet, dass alle Corona-Regeln eingehalten werden.
Die Leistungen, die die ambulanten Pflegedienste (https://medicare-mobil.de/ambulante-pflege) erbringen, sind vielfältig:
Körperbezogene Pflegemaßnahmen (z. B. Körperpflege, Essen reichen, Bewegungsfähigkeit erhalten und fördern)
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (z. B. Unterstützung bei Orientierungsproblemen, im Alltag und das Fördern sozialer Kontakte)
häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. Medikamente reichen, Verbände wechseln oder Injektionen verabreichen)
Pflegebedürftige und Angehörige werden bei pflegerischen Fragestellungen beraten
Vermitteln von Hilfsdiensten (z. B. Essenbringservice oder Fahrdienste sowie Krankentransporte)
Unterstützung im Haushalt (z. B. Essen kochen oder staubputzen)
Ambulante Pflegesachleistungen und ihre Höhe
Wenn der zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat, übernimmt die Pflegeversicherung mehrere Kosten als ambulante Pflegesachleistungen. Wenn man einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, zählen dazu körperbezogene Pflegemaßnahmen, aber auch Unterstützungen bei der Haushaltsführung sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Dabei gibt es pro Monat je nach Pflegegrad einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag.
Höhe der Pflegesachleistungen
Grad der Pflegebedürftigkeit maximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 -
Pflegegrad 2 689 Euro
Pflegegrad 3 1298 Euro
Pflegegrad 4 1612 Euro
Pflegegrad 5 1995 Euro
Außerdem gibt es auch noch einen Entlastungsbetrag. Dieser beträgt bis zu 125 Euro pro Monat. Er kann dafür genutzt werden, die Unterstützung ambulanter Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Dabei gilt die Einschränkung, dass er bei den Pflegegraden 2 bis 5 nicht als Entgelt für körperbezogene Selbstversorgung angewandt werden darf, da dafür die oben genannten Sachleistungen genutzt werden sollen. Dazu zählt beispielsweise Hilfestellung beim Waschen des Körpers. Eine Ausnahme gibt es beim Pflegegrad 1: Dort werden auch Leistungen ambulanter Pflegedienste durch den Entlastungsbetrag abgedeckt, wenn sie für die Selbstversorgung genutzt werden.
Dortmund, 23.09.2020










