(openPR) Nach jahrelanger Vorbereitung tritt am 01.01.2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Versicherte der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung, die ab diesem Datum erstmalig oder erneut Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, werden nach einem neuen Begutachtungsverfahren begutachtet. Im Ergebnis dieser Begutachtung erhalten sie statt der bisherigen Pflegestufen einen Pflegegrad. Doch das ist nicht die einzige Änderung.
Mit dem Pflegegrad 1 hat der Gesetzgeber z. B. die Grenze gesenkt, ab der Versicherte Zugang zu ausgewählten Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann sich ab dem 01.01.2017 so auch für die Versicherten lohnen, die bislang leer ausgegangen sind.
Die kleine aber feine Ratgeberreihe „Pflegegrade 1 – 5“ richtet sich an Senioren und Angehörige, die ab dem 01.01.2017 zum ersten Mal Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Auch Leser, die ab diesem Zeitpunkt einen höheren Pflegegrad in Erwägung ziehen, können von den punktgenau und verständlich für jeden Pflegegrad aufbereiteten Informationen profitieren.
Sie erfahren z. B., welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den jeweiligen Pflegegrad zu erhalten und mit welchen Leistungen die Pflegeversicherung sie und ihre pflegenden Angehörigen unterstützt. Anhand konkreter Fallbeispiele können Leser einfach nachvollziehen, wie das neue Begutachtungsverfahren funktioniert. Dadurch gewinnen sie nicht nur Sicherheit für den Begutachtungstermin mit dem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Sie können auch einschätzen, welcher Pflegegrad für sie realistisch ist.
Die Ratgeber der Reihe „Pflegegrade 1 - 5“ erscheinen am 31.12.2016 und können als eBook zum Preis von jeweils 3,99 € bei Amazon vorbestellt werden.










