openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Pflegereform: Vieles neu, vieles besser

(openPR) Münster / Bielefeld, 31.03.2017: Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde die Pflege in der BRD zum Jahreswechsel umgekrempelt: Pflegegrad statt Pflegestufe, neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues Begutachtungssystem. Bernhard Fuhr, Versicherungsexperte von der PSD Bank Westfalen-Lippe eG, erklärt was jetzt anders ist.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat die Bundesregierung die Pflege in Deutschland auf ein völlig neues Fundament gestellt. Neben Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte hat der Gesetzgeber insbesondere die Unterstützung für Angehörige weiter ausgebaut. Das Gesetz bringt neben deutlichen Leistungsausweitungen und einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch ein grundlegend verändertes Begutachtungssystem. Ziel ist es unter anderem, an Demenz erkrankten Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu bieten.

Pflegegrade statt Pflegestufen
Das PSG II gilt bereits seit dem 1. Januar 2016, die wichtigste Veränderung wurde jedoch auf Anfang 2017 terminiert: Fünf Pflegegrade lösen die bisherigen drei Pflegestufen ab. Mit ihnen werden fortan Art und Umfang der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung exakter auf den Bedarf abgestimmt. Die Zahl der Menschen, die Anspruch auf Leistungen haben, wird sich mit den Pflegegraden voraussichtlich erhöhen. Vollkommen neu ist die unterste Stufe, der Pflegegrad 1: Darin werden überwiegend Menschen eingestuft, deren Beeinträchtigungen meist nur gering sind und im körperlichen Bereich liegen. Ziel ist, ihnen den Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem neuen Pflegegrad 1 mittelfristig etwa eine halbe Million Menschen erstmals überhaupt Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können.

Pflegebedürftigkeit neu definiert
Mit den neuen Pflegegraden kam zudem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bisher war der Zeitaufwand für die Hilfe bei definierten Verrichtungen des täglichen Lebens maßgebend. Jetzt wird die Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Beeinträchtigung von Selbstständigkeit und Fähigkeiten bemessen. Bisher hatten sich die Leistungen der Pflegeversicherung fast ausschließlich nach körperlichen Gebrechen gerichtet: Kann der Betroffene sich noch die Zähne putzen, sich waschen und noch einkaufen gehen? Zukünftig werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Bewertung einbezogen. Denn demenzkranke Menschen sind häufig körperlich kaum eingeschränkt und können dennoch ihren Alltag nicht selbstständig meistern.

Begutachtung ändert sich
Mit der neuen Definition von Pflegebedürftigkeit ändert sich auch die zur Einstufung erforderliche Begutachtung. Welchen Grad von Pflegebedürftigkeit ein Betroffener hat, entscheidet bei gesetzlich Versicherten wie bisher der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und bei Privatversicherten MEDICPROOF, der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherer. Mit insgesamt 64 Fein-Kriterien in sechs Kategorien ist der Prüfungskatalog umfangreicher als bisher. Nachdem der Prüfer alle Beeinträchtigungen der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit bewertet hat, erfolgt eine gewichtete Auswertung, aus der sich dann die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade ergibt. Nach dieser Einstufung bemisst sich die Höhe der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Tipp: Private Pflege-Vorsorge
Auch mit den neuen fünf Pflegegraden bleibt eine private Pflege-Vorsorge unverzichtbar. Denn trotz aller Verbesserungen deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Kosten, es bestehen also weiterhin deutliche Versorgungslücken. Diese müssen nach wie vor aus der eigenen Tasche geschlossen werden. Das geht bei längerer Pflegedauer kräftig ins Geld. Versicherer bieten daher private Pflege-Zusatzversicherungen an, deren Leistungen sich nach dem festgestellten Pflegegrad richten und mit denen die Versorgungslücken – je nach abgesichertem Tagessatz – reduziert oder geschlossen werden können. Empfehlenswert sind insbesondere Pflegetagegeld-Tarife, die im Pflegefall Monat für Monat eine vereinbarte Summe zahlen – unabhängig davon, wo und von wem gepflegt wird.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 945510
 558

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Pflegereform: Vieles neu, vieles besser“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von PSD Bank Westfalen-Lippe eG

Bild: Kundenstimme Deutschland 2017: Kunden der PSD Banken sind am zufriedenstenBild: Kundenstimme Deutschland 2017: Kunden der PSD Banken sind am zufriedensten
Kundenstimme Deutschland 2017: Kunden der PSD Banken sind am zufriedensten
Münster (12.10.2017): Das Handelsblatt hat die Ergebnisse einer Befragung von rund 28.000 Bankkunden veröffentlicht. In fast allen Bereichen belegen die PSD Banken den ersten Platz. Im Auftrag des Handelsblattes hat die Beratungsgesellschaft „Emotion Banking“ eine bundesweite Befragung von Bankkunden vorgenommen. 27.887 Personen haben teilgenommen und ihr Institut in verschiedenen Bereichen bewertet. Diese sind mit folgender Gewichtung in das Ergebnis eingegangen: Service: 15%, Beratung: 25%, Digitalangebot: 15%, Vertrauenswürdigkeit: 20%, Z…
Bild: Bewusst Bauen: Mit fünf Tipps bis zu 100.000 € sparenBild: Bewusst Bauen: Mit fünf Tipps bis zu 100.000 € sparen
Bewusst Bauen: Mit fünf Tipps bis zu 100.000 € sparen
Beim Hausbau schöpfen zukünftige Eigenheimbesitzer das Budget häufig bis auf den letzten Cent aus. Doch vieles von dem, was sie kaufen und bauen, benötigen sie eigentlich gar nicht. Mit fünf Hebeln können Bauherren bis zu 100.000 Euro sparen. Deutsche Wohnungen haben eine durchschnittliche Größe von 46 Quadratmetern pro Person. Doch ist so viel Raum wirklich nötig? Ein Beispiel: Wenn das Wohnzimmer zehn Quadratmeter mehr haben soll für Familienfeiern, die nur einmal jährlich stattfinden, ist das Anmieten eines Veranstaltungs-raums auf lange …

Das könnte Sie auch interessieren:

Pflegenotstand auflösen und Pflegebedürftigkeitsbegriff neu ausrichten
Pflegenotstand auflösen und Pflegebedürftigkeitsbegriff neu ausrichten
… bestehende Pflegenotstand in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen beseitigt wird. Neben einer Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes (§ 14 SGB XI) muss es daher bei einer Pflegereform, die diesen Namen verdient, darum gehen, die Stellenschlüssel in den Pflegesystemen deutlich zu verbessern und insoweit eine verlässliche Grundlage in Form eines …
Bild: Aktuelle Umfrage bei Vincentz.net – Kontrollen in PflegeheimenBild: Aktuelle Umfrage bei Vincentz.net – Kontrollen in Pflegeheimen
Aktuelle Umfrage bei Vincentz.net – Kontrollen in Pflegeheimen
… stationären Pflegeeinrichtungen, wie nicht zuletzt auch der 2. Bericht des MDK belegt hat. „Um Missstände in Pflegeheimen in den Griff zu kriegen, sieht die Pflegereform Kontrollen im dreijährigen Turnus vor. Für jährliche Kontrollen und strengere Kontroll-Standards sprechen sich hingegen führende SPD-Sozialpolitiker aus. Wie stehen Sie dazu?“ So haben …
Wichtige Veränderungen für Betroffene in 2009
Wichtige Veränderungen für Betroffene in 2009
Ab Januar 2009 tritt eine weitere Stufe der Pflegereform in Kraft. In zwei wesentlichen Punkten gibt es Veränderungen für die über 2 Millionen Betroffenen in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2009 besteht ein Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung durch die Krankenkassen. Sogenannte Fallmanager geben Auskunft über Leistungsansprüche und zur Finanzbeihilfe …
Pflegereform muss die häusliche Pflege stärken
Pflegereform muss die häusliche Pflege stärken
Pflegereform muss die häusliche Pflege stärken – Allerdings sind realistische Einschätzungen der Hilfemöglichkeiten erforderlich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits in einer Pressemitteilung vom 04.03.2010 zum Vorschlag der Bundesfamilienministerin, Frau Kristina Schröder, zur Einführung einer Familien-Pflegezeit klargestellt, dass eine Pflegereform …
SP SeniorenPartner begrüßt die Pflegereform 2021: Ein wichtiger Schritt für die 24 Std.-Pflege zu Hause
SP SeniorenPartner begrüßt die Pflegereform 2021: Ein wichtiger Schritt für die 24 Std.-Pflege zu Hause
… Unternehmen SP SeniorenPartner setzt sich seit Jahren aktiv im Kampf für mehr Rechtssicherheit im Bereich der sog. 24-Stunden-Betreuung ein. In Anbetracht der bevorstehen Pflegereform blickt man bei SP SeniorenPartner der Zukunft positiv entgegen: „Im Rahmen der häuslichen Betreuung wird vor allem das soziale Miteinander zwischen Betreuungskräften und …
Aktionsbündnis – menschenwürdige Pflege jetzt – Nächstes Treffen am 20.04.2011
Aktionsbündnis – menschenwürdige Pflege jetzt – Nächstes Treffen am 20.04.2011
… (Themen, Referenten usw.) wird noch gesondert informiert. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass die bislang bekannt gewordenen politischen Vorstellungen über eine Pflegereform weit von dem entfernt sind, was wirklich nötig ist. Die bereits durchgeführten Pflege-Dialog-Veranstaltungen unter Führung des BMG haben nicht erkennen lassen, …
Pflegereform – Vorrang muss die Diskussion über den Inhalt der anstehenden Reform haben
Pflegereform – Vorrang muss die Diskussion über den Inhalt der anstehenden Reform haben
Neuss, den 23.09.2011 - Pflegereform – Vorrang muss die Diskussion über den Inhalt der anstehenden Reform haben Zu den vielfältigen und sehr unterschiedlichen Vorstellungen, wie eine Pflegereform finanziert werden kann / soll, erklärt der Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, Werner Schell: Im Vordergrund aller Überlegungen und Erörterungen …
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ein grandioser Flop
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ein grandioser Flop
… Pflege-Rahmenbedingungen und der Pflegenotstand bleiben uns so erhalten Der von der Bundesregierung am 28.03.2012 beschlossene Gesetzentwurf für ein Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ist weder eine Pflegereform noch eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Er enthält nicht im Ansatz das, was seit Jahren mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung bzw. …
Bild: Pflegenotstand in Deutschland – BPA Landesgeschäftsstellenleiter Joachim Görtz im InterviewBild: Pflegenotstand in Deutschland – BPA Landesgeschäftsstellenleiter Joachim Görtz im Interview
Pflegenotstand in Deutschland – BPA Landesgeschäftsstellenleiter Joachim Görtz im Interview
… Probleme und laufende Veränderungen im Pflegesektor berichtet. Aktuell steht die in der Politik viel beworbene und in den Medien ebenso häufig aufgegriffene Pflegereform auf dem Prüfstand der Öffentlichkeit. Pflegedienst-online.info hat unter anderem diese Neuerung zum Anlass genommen, die Pflegebranche einer aktuellen Bestandsaufnahme zu unterziehen …
Bild: Pflegereform bleibt PflegefallBild: Pflegereform bleibt Pflegefall
Pflegereform bleibt Pflegefall
Neudietendorf 13/03/2008 Wenn der Bundestag Freitag die Pflegereform verabschiedet, gibt es einige Verbesserungen für Betroffene und Angehörige. Zum ersten Mal seit Einführung der Pflegeversicherung erhöhen sich die Geldleistungen in den einzelnen Pflegestufen. Außerdem verbessern sich die Betreuungsangebote für Demenzkranke. Doch nach Berechnungen des …
Sie lesen gerade: Pflegereform: Vieles neu, vieles besser