(openPR) Höhere Leistungsausgaben, geringere Stornogewinne, längere Lebenserwartung, steigende Kosten. Die Gründe für Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind vielzählig. Hinzu kommen die prognostizierten Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform, die die Beiträge noch einmal explodieren lassen sollen. Wenn man über das Thema in der Presse liest, kann dies die Versicherten schnell beunruhigen. Dazu trägt ganz aktuell noch die Einschätzung eines - bei vielen Bürgern angesehenen - Verbrauchermagazins bei. Demnach rechnet sich die private Krankenversicherung nur für wenige Fallgruppen.
Großes Schrecken wird besonders häufig in Bezug auf die Beiträge im Alter vermittelt. Die seien meist unbezahlbar, heißt es von vielen Seiten. Über den Standardtarif, den alle deutschen privaten Krankenversicherungen anbieten, wird aber selten ein Wort verloren. Jeder Privatversicherte kann spätestens ab dem 65. Lebensjahr in diesen Tarif wechseln. Voraussetzung ist nur, dass er mindestens 10 Jahre vollversichert war. Der Höchstbeitrag wird dann auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen begrenzt. Bei Beihilfeempfängern (z. B. Beamten) wird dieser Höchstbetrag noch um den Beihilfesatz gekürzt.
Was ist aber mit den Leistungen? Die werden auf ein ähnliches Niveau, wie in der Gesetzlichen heruntergefahren. Trotzdem bleibt man Privatpatient und kann sich seinen Arzt frei auswählen. Da die Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte aber höhere Abrechnungsfaktoren zulasen, als durch den in § 257 SGB V festgelegten Leistungsumfang des Standardtarifs gedeckt werden, sollte man vor einer Behandlung mit seinem Arzt über die Preise verhandeln. In der Regel wird man Ihnen auch für das kleinere Geld eine medizinische Versorgung bieten.
Nun zur Ausgangsfrage, was mit den Beiträgen im Alter passiert. Fragen Sie einfach einmal bei einer privaten Krankenversicherung nach, wie viele Kunden sie aktuell im Standardtarif versichert hat. Wahrscheinlich so viele, dass sie der betreuende Sachbearbeiter allesamt einzeln beim Namen kennt. Diese Beitragsbegrenzungsmöglichkeit scheint also in der Realität von den wenigsten genutzt zu werden. Vielleicht, weil die privatversicherten Rentner alle so viel Geld haben, dass ihre Beiträge zur Krankenversicherung im Verhältnis zu den Ruhestandsbezügen nicht mehr auffallen. Wahrscheinlicher ist aber, dass ihre Beiträge und die Leistungen völlig okay sind und der Standardtarif zwar eine Beitragssenkung brächte, aber, besonders im Alter, keiner auf die gewohnt hohen Leistungen verzichten möchte.





