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Beamte und die Private Krankenversicherung (PKV)

(openPR) Privat oder nicht privat versichern, das ist hier keine Frage.

Im Gegensatz zu einem Angestellten erhält ein Beamter von seinem Dienstherrn keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen kennt das Beamtenwesen die sogenannte Beihilfe. Diese Beihilfe erstattet dem Beamten einen bestimmten Prozentsatz seiner Krankheitskosten. So erhält ein lediger Beamter des Bundes ohne Kinder beispielsweise 50 % Beihilfe auf seine Krankheitskosten. In diesem Fall ist der Beamte gut beraten, wenn er die fehlenden 50 % über eine private Krankenversicherung abdeckt, um somit einen 100-prozentigen Versicherungsschutz zu erlangen.



Die Formel lautet demnach: 50 % Beihilfe + 50 % PKV = 100 %

Ein Beamter, der es vorzieht, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, zahlt hingegen den gesamten GKV-Beitrag allein und verzichtet gleichzeitig auf seinen Beihilfeanspruch.

Die Private Krankenversicherung kennt keine Familienversicherung, d.h. ein Beamter muss jedes seiner Kinder gesondert versichern. Ein Kind hat i.d.R. einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80 %, d.h. es müssen 20 % der Krankheitskosten privat versichert werden.

Die Beihilfe ist zudem recht kinderfreundlich gestaltet. Ein Bundesbeamter mit zwei Kindern oder mehr erhält statt 50 % sogar 70 % Beihilfe auf seine eigenen Krankheitskosten. Zum einen muss er zwar seine Kinder kostenpflichtig und einzeln versichern, seinen eigenen PKV-Anteil kann er jedoch getrost von 50 % auf 30 % reduzieren.

Trotz dieser Annehmlichkeiten bleibt nicht selten die Angst vor nicht mehr bezahlbaren PKV-Beiträgen im Alter. Erreicht der Beamte seinen Pensionseintritt, so erhöht sich die Beihilfe auf 70 % und gleichzeitig kann die PKV von 50 % auf 30 % reduziert werden.

Fazit: Ein Beamter ist in der Privaten Krankenversicherung gut aufgehoben, denn die Beihilfe des Dienstherrn und die Private Krankenversicherung bilden quasi eine Einheit.

Die eigentliche Frage, die den Berufsstand der Beamten viel mehr beschäftigt, ist die, welche Versicherungsgesellschaft den geeignetsten Tarif bietet.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen, die auf Grund den Regelungen des Sozialgesetzbuches einen nahezu identischen Versicherungsschutz bieten, sieht dies auf dem Markt der privaten Krankenversicherer gänzlich anders aus. Für den Laien findet sich ein schwer zu überblickender Markt mit sehr unterschiedlichen Leistungsangeboten.

Nicht selten wird dann eine Gesellschaft ausgewählt, wo der Preis günstig erscheint. Nun muss an dieser Stelle die Frage erlaubt sein, ob günstig auch gleich gut ist? Sind die Beiträge nur jetzt günstig oder hat der Tarif womöglich Deckungslücken, die der Versicherungsnehmer erst später bemerkt und die er oder sie dann teuer bezahlt?

Die Wahl eines passenden Tarifes bei einer geeigneten Gesellschaft sollte eine Entscheidung für das ganze Leben sein. Ein späterer Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist eher mit Nachteilen verbunden, denn das ursprünglich günstige Eintrittsalter geht dabei verloren und die Gesundheitsfragen des neuen Anbieters wollen von neuem beantwortet werden.

Nicht selten kann ein gewollter Wechsel daran scheitern, dass die Gesundheitsprüfung beim neuen Wunschversicherer auf Grund von Erkrankungen, die sich zwischenzeitlich eingestellt haben, nicht bestanden wird.

Ein altes Sprichwort sagt: Wer die Wahl hat, hat die Qual. Hier hilft die Marktkenntnis eines unabhängigen Versicherungsmaklers, der sich mit den Anforderungen einer Beamtin oder eines Beamten auf Grund einer Spezialisierung bestens auskennen sollte.

Der Autor dieses Artikels ist neutraler Versicherungsmakler und verfügt über langjährige Erfahrungen mit akademischen Beamten und Richtern.

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