(openPR) Armin Meiwes, bekannt als "Kannibale von Rotenburg", darf im Kasseler Gefängnis Interviews geben. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) gab in zweiter Instanz Meiwes´ Antrag statt, an einem Dokumentarfilm der Produktionsfirma "Stampfwerk" über sein Leben und seine Taten mitzuwirken, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z.) in ihrer Dienstagausgabe berichtet. Das OLG hob demnach das Verbot der Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts auf, die Meiwes im Mai zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der inzwischen 44 Jahre alte Computerfachmann hatte im März 2001 im osthessischen Ort Rotenburg an der Fulda einen Mann mit dessen Einverständnis entmannt, wenig später getötet, geschlachtet und von dessen Fleisch gegessen.
Der Zivilsenat des Frankfurter Oberlandsgerichts hatte im März 2003 auf Betreiben Meiwes´ kurz vor dem Kinostart in Deutschland die amerikanische Produktion "Rohtenburg" über die Tat des Verurteilten verboten. Sie verletze Meiwes in seinem Persönlichkeitsrecht. Meiwes hatte schon zuvor die Rechte an seiner Lebensgeschichte der Produktionsfirma "Stampfwerk" überlassen, angeblich honorarfrei, allein aus Interesse an der "objektiven Darstellung" seines Falles, wie der Firmeninhaber Günter Stampf der "Frankfurter Allgemeinen" sagte. Meiwes darf nach der Entscheidung des OLG den Interviewern dreimal jeweils höchstens drei Stunden lang aus seinem Leben berichten.
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