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Wohnraumzweckentfremdung: zu kurz gesprungen

30.01.202009:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wohnraumzweckentfremdung: zu kurz gesprungen
Katrin Werner (DIE LINKE. Rheinland-Pfalz)
Katrin Werner (DIE LINKE. Rheinland-Pfalz)

(openPR) Zu der heutigen Verabschiedung des neuen Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erklären die Landesvorsitzenden Katrin Werner, MdB, und Jochen Bülow:

„Seit 2006 wäre ein Landesgesetz gegen Die Zweckentfremdung von Wohnraum möglich und auch nötig gewesen, aber in der Sache springt die Ampelkoalition viel zu kurz. Vermutlich ist das der Preis, den Sozialdemokraten und Grüne für eine Koalition mit der FDP zu zahlen bereit sind: Es muss Rot-Grün aussehen, darf aber wegen Gelb nicht wirklich etwas ändern. Und genauso ist es: Denn das Land tut selber gar nichts, es gestattet den Kommunen lediglich den Erlass örtlicher Satzungen. Die aber verhindern nur dann Zweckentfremdungen, wenn solche Satzungen auch erlassen werden. Der DGB hat mit Recht kritisiert, dass die angedrohten Bußgelder bei Verstößen zu gering sind, um bei den derzeitigen Profitmöglichkeiten bei Zweckentfremdungen tatsächlich auch nur Gewinne abzuschöpfen, geschweige denn eine echte Strafe darzustellen“, so Jochen Bülow.

„Es ist darüber hinaus nicht nachvollziehbar, dass Zweckentfremdungen erst ab 12 Wochen /84 Tagen eine solche sein sollen: Das wird dem Geschäftskonzept von AirBnB und Co in Mainz, Trier und Ludwigshafen keinen wirksamen Riegel vorschieben. Und schließlich lässt die rot-grün-gelbe Landesregierung die Kommunen mit der rechtssicheren und wirksamen Umsetzung alleine, mangels klarer Durchführungsregeln werden Klagen betroffener Eigentümer gegen Anordnungen der Verwaltung personalintensiv und potentiell kostenträchtig. Dieses Gesetz ist vorhersehbar ein Papiertiger und wird dem Anspruch, Wohnraum vor Zweckentfremdung zu schützen, nicht annähernd gerecht“, erklärt Katrin Werner.

29. Januar 2020

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