openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Gewährung von Kinderzuschlag

11.11.201911:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gewährung von Kinderzuschlag
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M: bearbeitet im Schwerpunkt das Sozialrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M: bearbeitet im Schwerpunkt das Sozialrecht

(openPR) Das Bundessozialgericht hat am 30.10.2019 zum Aktenzeichen B 4 KG 1/19 R über die Gewährung eines Kinderzuschlags verhandelt.

Aus der Pressemitteilung Nr. 51/19 vom 30.10.2019 ergibt sich:

Umstritten ist die Gewährung von Kinderzuschlag für April 2016. Der Kläger lebte zusammen mit seiner Ehefrau und fünf Kindern, für die er Kindergeld erhielt. Beide Eheleute waren – wenn auch eingeschränkt – erwerbstätig. Der Kläger bezog Wohngeld für die Familie. Seinen Antrag auf Kinderzuschlag lehnte die beklagte Familienkasse für April 2016 ab, weil das im April für März nachgezahlte Wohngeld i.H.v. 180 Euro nicht als Einkommen im April zu berücksichtigen sei. Bei einem Gesamtbedarf der Familie von 2.702 Euro und dem zu berücksichtigenden Einkommen von insgesamt rund 1.996 Euro könne durch den maximalen Kinderzuschlag von 700 Euro entgegen § 6a Abs 1 Nr. 4 BKGG Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II nicht vermieden werden, es würden rund 6 Euro fehlen (2.702 - 1.996 = 706).



Das Sozialgericht hat die Beklagte verurteilt, dem Kläger einen Kinderzuschlag zu zahlen, weil das nachgezahlte Wohngeld im April als weiteres Einkommen zu berücksichtigen sei. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht die Klage abgewiesen, weil ebenso wie bei der Nachzahlung von Kinderzuschlag (Hinweis auf BSG vom 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R - BSGE 124, 243 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 82) bei Wohngeld nicht auf den Monat des Zuflusses abzustellen sei.

Mit seiner vom Landessozialgericht zugelassenen Revision rügt der Kläger eine Verletzung der § 6a Abs. 1 Nr. 4 BKGG, § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die Rechtsprechung zum Kinderzuschlag sei nicht auf das Wohngeld übertragbar.

Das BSG hat auf die Revision des Klägers das Urteil des Landessozialgerichts aufgehoben und die Berufung der beklagten Familienkasse gegen das der Klage überwiegend stattgebende Urteil des Sozialgerichts zurückgewiesen.

Nach Auffassung des BSG hat der Kläger für April 2016 Anspruch auf Kinderzuschlag, weil das für März nachgezahlte Wohngeld im April als Einkommen zu berücksichtigen ist und demgemäß durch die Zahlung des Kinderzuschlags Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden wird. Für nachgezahltes Wohngeld ist im Unterschied zu nachgezahltem Kinderzuschlag keine Ausnahme von der Berücksichtigung im Zuflussmonat zu machen (vgl. zu modifizierter Zuflusstheorie und Kinderzuschlag: BSG vom 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R - BSGE 124, 243 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 82), weil es an einer entsprechenden normativen Grundlage fehlt und auch systematische Gründe nicht für eine Ausnahme sprechen. Vielmehr unterliegt die Abgrenzung der Leistungen nach dem SGB II und dem WoGG einem differenzierten Regelungsgeflecht, aufgrund dessen sich die Leistungen nicht zwingend wechselseitig ausschließen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1067112
 262

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Gewährung von Kinderzuschlag“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Steueränderungen für Privatpersonen und FamilienBild: Steueränderungen für Privatpersonen und Familien
Steueränderungen für Privatpersonen und Familien
… es aber nicht beanstanden, wenn die Angaben im Lauf des Jahres 2016 nachgereicht werden. Nur bei Neuanträgen müssen die Angaben sofort auf dem Antragsformular gemacht werden. •Kinderzuschlag: Anders als die anderen Freibeträge und Familienleistungen wird der Kinderzuschlag erst zum 1. Juli 2016 erhöht, und zwar um monatlich 20 Euro auf 160 Euro. Der …
Erleichterung für Arbeitslosengeld II-Empfänger
Erleichterung für Arbeitslosengeld II-Empfänger
… wird. In diesen Fällen kann auf bereits erfolgte Berechnungen zum ALG II zurückgegriffen werden Sollte trotz Erreichens der neuen Mindesteinkommensgrenzen mit Einkommen, Kindergeld, möglichem Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld der Gesamtbedarf der Familie nicht gedeckt sein, kann Kinderzuschlag nicht gewährt werden. In diesen Fällen ist es möglich, dass …
LENKE: Alleinerziehende, aufgepasst
LENKE: Alleinerziehende, aufgepasst
14.08.03 BERLIN. Zum Kabinettsbeschluss, Alleinerziehende ab 2004 mit einem steuerlichen Freibetrag von jährlich 1.300 Euro zu entlasten und für gering verdienende Familien einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro einzuführen, erklärt die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ina : Endlich hat die Bundesregierung erkannt , daß Alleinerziehende …
Bild: „Arbeit lohnt sich“ – der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband stellt Expertise zum Lohnabstand vorBild: „Arbeit lohnt sich“ – der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband stellt Expertise zum Lohnabstand vor
„Arbeit lohnt sich“ – der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband stellt Expertise zum Lohnabstand vor
… des PARITÄTISCHEN Hamburg, die Ergebnisse der Expertise zusammen, „wer arbeitet, hat am Monatsende immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der arbeitslos ist.“ Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sorgen dafür, dass der Lohnabstand zwischen Hartz IV und Erwerbstätigen auch in den untersten Lohngruppen gewahrt bleibe. „Die Behauptung, dass für Hartz-IV-Empfänger …
Bild: Steuerentlastung für Privatleute und FamilienBild: Steuerentlastung für Privatleute und Familien
Steuerentlastung für Privatleute und Familien
… wieder ein Ausgleich der kalten Progression „In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die kalte Progression ausgeglichen werden“, sagt Marcel Radke, Prokurist und Partner bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Eine entsprechende Formulierungshilfe …
Sozialdemokratische Familienpolitik sorgt fuer Chancengleichheit und Sicherheit
Sozialdemokratische Familienpolitik sorgt fuer Chancengleichheit und Sicherheit
30. Juli 2003 - Zum geplanten Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Nicolette Kressl: Mit dem Vorschlag eines Kinderzuschlags fuer gering verdienende Familien fuehrt die sozialdemokratisch gefuehrte Bundesregierung eine Familienpolitik fort, die materielle Sicherheit …
Witwenrente – was ist das eigentlich und wer bekommt sie?
Witwenrente – was ist das eigentlich und wer bekommt sie?
… 31. Dezember 2001 geheiratet hat, erhält 55% der Rente, die die Rentenversicherung dem verstorbenen Ehepartner zum Todeszeitpunkt gezahlt hat oder hätte. Hinzukommt u.U. ein Kinderzuschlag. Ist der Ehepartner vor seinem 65. Lebensjahr gestorben, wird der Rentenanspruch um einen Abschlag gekürzt.Wer vor dem 1. Januar 2002 geheiratet hat und mindestens …
Rot-Grüne Familienförderung nur Flickwerk
Rot-Grüne Familienförderung nur Flickwerk
Statt endlich eine umfassende Reform anzugehen, werden Almosen an die Bedürftigsten verteilt 30. Juli 2003: Zu den Vorschlägen der Bundesregierung, einen Kinderzuschlag für Geringverdiener einzuführen, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB: Mit dem Vorschlag, durch einen Kinderzuschlag für …
Bild: Bündnis bekräftigt Forderung nach KindergrundsicherungBild: Bündnis bekräftigt Forderung nach Kindergrundsicherung
Bündnis bekräftigt Forderung nach Kindergrundsicherung
… Steuerabzugsfähigkeit darüber hinaus notwendiger erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten von der Kindergrundsicherung gewährleistet sein sollte. Konkrete Wirkung auf erwerbstätige Eltern im Vergleich zum Kinderzuschlag Im Vergleich zum jetzigen System mit Kindergeld und Kinderzuschlag würde sich die Lage für Kinder gering verdienender Eltern durch eine …
Sie lesen gerade: Gewährung von Kinderzuschlag