LENKE: Alleinerziehende, aufgepasst
(openPR) 14.08.03
BERLIN. Zum Kabinettsbeschluss, Alleinerziehende ab 2004 mit einem steuerlichen Freibetrag von jährlich 1.300 Euro zu entlasten und für gering verdienende Familien einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro einzuführen, erklärt die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ina :
Endlich hat die Bundesregierung erkannt , daß Alleinerziehende und geringverdienende Familien dringend Hilfe brauchen. An diesem Zustand ist die Bundesregierung durch die stufenweise Abschaffung des bisherigen Haushaltsfreibetrages für Alleinerziehende mitschuldig. Alleinerziehende sollten sich aber über die Neuregelung nicht zu früh freuen: Finanzminister Eichel hat sich gegen den neuen Freibetrag für Alleinerziehende ausgesprochen, weil dieser verfassungsrechtlich problematisch sein könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 1998 geurteilt, dass verheiratete Paare mit Kindern steuerlich nicht schlechter als Alleinerziehende behandelt werden dürfen. Die Bundesregierung hat dann 2001 nicht etwa mit einem höheren Freibetrag für Familien reagiert, sondern mit der stufenweisen Abschaffung des Haushaltsfreibetrages für Alleinerziehende.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Wird dieser Freibetrag jetzt wieder eingeführt, ist die erneute Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes vorprogrammiert. Alleinerziehende und einkommensschwache Familien brauchen finanzielle Entlastungen. Diese sollten aber auf rechtlich sicherem Boden stehen. Ich fordere die Bundesregierung auf: Klären Sie die Verfassungsmäßigkeit Ihrer Familienpolitik ab, bevor Sie sie lauthals verkünden. Die FDP plädiert für einen steuerlichen Grundfreibetrag von 7.500 Euro jährlich nicht nur für steuerpflichtige Erwachsene, sondern auch für alle Kinder im Haushalt. Eine Alleinerziehende mit einem Kind könnte dann jährlich bis zu 15.000 Euro steuerfrei verdienen, ein Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern müsste bis zu einem Haushaltseinkommen von 30.000 Euro keine Steuern entrichten.
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Susanne BühlerTelefon [030]

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