(openPR) Der Bundesrat hat heute den Weg für die vom Verfassungsgericht bis Ende des Jahres gefordert Grundsteuerreform freigemacht und das
„Gesetz zur Reform der Grundsteuer“ beschlossen“. Damit ist der Weg frei für eine Neuberechnung der Grundsteuern ab dem Jahre 2025. Die CDA begrüßt die in letzter Minute erfolgte Einigung, die sicherstellt, dass die Kommunen auch über das Jahresende hinaus Grundsteuern erheben können und nicht einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen verlustig gehen.
Die CDA erwartet, dass die Städte und Gemeinden die Grundsteuerreform nicht zu Steuererhöhungen missbrauchen. Sie verweist auf den Deutschen Städtetag, der sich ausdrücklich zu einer „aufkommensneutralen“ Grundsteuerreform bekannt hat.
Wie hoch zukünftig Vermieter und Mieter tatsächlich durch die Grundsteuer belastet werden, hängt weitgehend von den Ländern und Kommunen ab. Da sich Bund und Länder nicht auf eine gemeinsame Berechnungsmethode für den Einheitswert von Immobilien verständigen konnten, bleibt es den Ländern überlassen, ob sie sich an der vom Bundesfinanzministerium empfohlenen Berechnungsmethode orientieren wollen, bei der auch der Grundstückswert in die Berechnung des Einheitswertes einfließt, oder eigene Berechnungsmethoden festlegen, wie Bayern, wo sich der Einheitswert ausschließlich nach der Grundstücksgröße bemessen soll.
Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze bleibt in allen Fällen in der Verantwortung der Kommunen, die hier einen großen Spielraum haben, der auch genutzt werden könnte, um Mietpreissteigerungen auszugleichen oder abzumildern. Tatsächlich ist die Bandbreite der Hebesätze, die von den Städten und Gemeinden erhoben werden, extrem groß. Sie schwankt zwischen 0 und 910 Prozent. Der durchschnittliche Hebesatz liegt derzeit bei rund 365 Prozent. In Bremen beträgt der Hebesatz 695 Prozent und in Bremerhaven 645 Prozent. Zum Vergleich: Hannover begnügt sich mit 600 Prozent und Hamburg mit 540 Prozent.
Heike Menz, CDA-Landesvorsitzende: „Die CDA erwartet von Bremen und Bremerhaven die Festlegung massvoller Hebesätze, die auch die Mieter bürgerlicher Stadtteile vor Mieterhöhungen infolge der Grundsteuerreform schützt.











