openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags

Bild: Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags

(openPR) Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.

Seit 1995 erhebt der Fiskus zusätzlich zur Einkommen- und Körperschaftsteuer einen Solidaritätszuschlag von den deutschen Steuerzahlern. In den ersten Jahren betrug der Soli noch 7,5 %, wurde aber ab 1998 auf die seither geltende Höhe von 5,5 % abgesenkt. Rund 325 Mrd. Euro an Solidaritätszuschlag haben die Steuerzahler so seit dessen Einführung gezahlt. Allein 2018 betrug das Aufkommen des Solis rund 18,9 Mrd. Euro. Für das Jahr 2019 rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag von rund 19,4 Mrd. Euro und 2020 von rund 20 Mrd. Euro.



„Kein Wunder also dass die Versuche, den Soli wieder abzuschaffen, fast genauso alt sind wie der Soli selbst – sei es über Klagen und Verfassungsbeschwerden oder in Form von politischen Initiativen einzelner Parteien. Bisher sind aber alle Versuche aus unterschiedlichen Gründen gescheitert. Das ändert sich jetzt, denn die Große Koalition macht ernst mit dem Versprechen im Koalitionsvertrag, den Solidaritätszuschlag zumindest teilweise abzuschaffen“, so Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei WW+KN.

Über den Umfang des Abbaus gab es immer wieder Debatten zwischen den Koalitionspartnern. Die Union als Verfechter einer vollständigen Abschaffung des Solis konnte sich mit ihrer Auffassung nicht durchsetzen, aber der erste Schritt, den die Bundesregierung Ende August im Entwurf für ein „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ beschlossen hat, fällt trotzdem etwas umfangreicher aus als ursprünglich geplant. Ab 2021 soll der Zuschlag für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler vollständig wegfallen. Weitere 6,5 % werden zumindest teilweise entlastet. Rund 10 Mrd. Euro soll die Entlastung 2021 ausmachen.

Freigrenze: Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird auf 16.956 Euro (Einzelveranlagung) bzw. auf 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) angehoben. Liegt die für das Jahr fällige Einkommensteuer nicht über dieser Freigrenze, fällt überhaupt kein Solidaritätszuschlag mehr an. Das hat zur Folge, dass Familien mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinerziehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro keinen Soli mehr zahlen.

Milderungszone: Übersteigt die tarifliche Einkommenssteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 %, erhoben. Die Milderungszone vermeidet also einen Belastungssprung und wird durch das Gesetz ebenfalls deutlich ausgeweitet. Dadurch wird die Mehrheit der noch verbleibenden Soli-Zahler ebenfalls entlastet, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung.

Abgeltung- & Körperschaftsteuer: Dieser erste Schritt beim Abbau des Solis enthält nur Entlastungen für die tarifliche Einkommensteuer. Bei der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und der Körperschaftsteuer bleibt vorerst alles wie gehabt.

Die Verfechter einer vollständigen Abschaffung des Solis haben unterdessen Anfang Juni Rückendeckung vom Bundesrechnungshof erhalten: Die nur teilweise Abschaffung des Solis berge erhebliche verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken, meinen die Rechnungsprüfer, denn Ende 2019 läuft der Solidarpakt II aus, der Basis für die Begründung des Solidaritätszuschlags ist. Damit gebe es eine reale Gefahr, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird.

Wenig überraschend also, dass der Bund der Steuerzahler erneut zum Sturm geblasen hat und ein neues Musterverfahren beim Finanzgericht Nürnberg unterstützt, das sich gegen den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2020 richtet. Grundlage des Verfahrens sind die für 2020 festgesetzten Vorauszahlungen. Aufgrund der geänderten Voraussetzungen nach dem Ende des Solidarpakts II kann es sich daher lohnen, im nächsten Jahr ein Auge auf den weiteren Fortgang dieses Verfahrens zu werfen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1066582
 364

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WW+KN Steuerberater für den Mittelstand

Bild: Steueränderungen 2021Bild: Steueränderungen 2021
Steueränderungen 2021
Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Zahlreiche Änderungen zum Jahreswechsel „Unter anderem infolge der Corona-Krise gab es zahlreiche Steueränderungen zum Jahreswechsel 2020/21“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater und Geschäftsführer bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN. Die Steueränderungen verteilen sich auf diverse Einzelsteuergesetze. Die wichtigsten Änderungen sind nachstehend kurz zusammengefasst: Abschreibung: Für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 wurde die degressive Abschreibung wieder e…
Bild: Regeln zum Kurzarbeitergeld werden verlängertBild: Regeln zum Kurzarbeitergeld werden verlängert
Regeln zum Kurzarbeitergeld werden verlängert
Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket zur Kurzarbeit Mit den zeitlich befristeten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld hat Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bisher recht erfolgreich die Schockwirkung der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt abfedern können. Nachdem die Kurzarbeit im April 2020 eine Höchstmarke mit sechs Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit erreicht hat, nimmt der Arbeitsausfall langsam wieder ab. „Nach Einschätzung der Bundesregierung wird es aber noch bis in das Jahr 2022 dauern, ehe das Niveau v…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Solidaritätszuschlag: Jetzt ist die Politik gefordertBild: Solidaritätszuschlag: Jetzt ist die Politik gefordert
Solidaritätszuschlag: Jetzt ist die Politik gefordert
… Adrian Ottnad: Das Bundesverfassungsgericht hat es erneut vermieden, sich in der Sache zu den verfassungsrechtlichen Grenzen des (in der jetzigen Form seit 1995 erhobenen) Solidaritätszuschlags zu äußern. Das eigentliche Problem des Solidaritätszuschlages ist jedoch ohnehin nur politisch zu lösen. Mit kurzer Unterbrechung wird nun bereits seit zwei Jahrzehnten …
Bild: Körperschaftsteuerguthaben: Keine Auszahlung des SolidaritätszuschlagsBild: Körperschaftsteuerguthaben: Keine Auszahlung des Solidaritätszuschlags
Körperschaftsteuerguthaben: Keine Auszahlung des Solidaritätszuschlags
… Systemumstellung) wurde auf die einbehaltenen Gewinne neben der Körperschaftsteuer auch der Solidaritätszuschlag einbehalten. Eine gesetzliche Regelung zur Rückzahlung dieser Solidaritätszuschlagszahlungen fehlt jedoch. Dagegen haben vor dem Finanzgericht Köln zwei GmbHs geklagt. Sie wollten den auf ihr Körperschaftsteuerguthaben entfallenden Solidaritätszuschlag …
Bild: Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?Bild: Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?
… Einkommen- und zur Körperschaftsteuer. In einer kürzlich verhandelten Klage vor dem Finanzgericht Niedersachsen hat dieses erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags geäußert. In der mündlichen Begründung wurde insbesondere darauf verwiesen, dass der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben wird. Nach Ansicht der …
Bild: Kimmel´s Hochbeet aus Metall - das Hochbeet aus DeutschlandBild: Kimmel´s Hochbeet aus Metall - das Hochbeet aus Deutschland
Kimmel´s Hochbeet aus Metall - das Hochbeet aus Deutschland
… Das Hochbeet ist dank hochwertiger Materialien langlebig und wartungsfrei sowie witterungsbeständig. Es ist winterhart und kann das ganze über im Garten verbleiben. Ein teilweiser Abbau zum Beispiel für den Austausch der Erde alle sieben Jahre ist problemlos möglich. Das Hochbeet besteht aus stabilem feuerverzinktem und beschichtetem Stahlblech. Die …
MIT Schleswig-Holstein begrüßt Wahlprogramm von CDU und CSU
MIT Schleswig-Holstein begrüßt Wahlprogramm von CDU und CSU
… zahlen. Als weitere positive Entlastungen für die Bürger nennt Lange das geplante Baukindergeld, die Befreiungen von der Grunderwerbsteuer für Familien, den Abbau des Solidaritätszuschlags und die Abflachung des Steuertarifs im unteren und mittleren Bereich. Die MIT Schleswig-Holstein begrüßt außerdem das Bekenntnis der Union zur Meisterpflicht. Damit …
Die Abgeltungsteuer erfordert eine Kontrolle der Freistellungsaufträge
Die Abgeltungsteuer erfordert eine Kontrolle der Freistellungsaufträge
… Steuerberatungsgesellschaft mbH in Hamburg. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer werden an der Quelle von privaten Kapitalerträgen 25 % an Steuern zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer abgezogen. „Gleichzeitig werden Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für …
Steuerkonzepte der Parteien entlasten Privathaushalte höchst unterschiedlich
Steuerkonzepte der Parteien entlasten Privathaushalte höchst unterschiedlich
Die Konzepte zur Reform der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags in Deutschland driften je nach politischem Lager weit auseinander. Die privaten Haushalte hierzulande sind davon äußerst unterschiedlich betroffen: Die Wirkung der steuerlichen Gesamtentlastung schwankt zwischen 1,5 Milliarden Euro und 34,6 Milliarden Euro, die durchschnittlichen …
Bei einem Nettolohn von 2.000 Euro fallen beim Unternehmen 4.437,13 Euro Effektivkosten an
Bei einem Nettolohn von 2.000 Euro fallen beim Unternehmen 4.437,13 Euro Effektivkosten an
… („kalte Progression“) - Einrichtung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 nur, wenn dadurch die Beiträge zu den Krankenkassen sinken - Mehr Transparenz in der Arztabrechnung. - Stufenweiser Abbau des Solidaritätszuschlags. Ist dies finanzpolitisch nicht durchzusetzen, wäre eine zweckgebundene Abgabe für Bildung und Infrastruktur die bessere Lösung.
Bild: Runter mit den Steuern - BVMW-Umfrage - Mittelstand fordert wegen schwacher Konjunktur EntlastungenBild: Runter mit den Steuern - BVMW-Umfrage - Mittelstand fordert wegen schwacher Konjunktur Entlastungen
Runter mit den Steuern - BVMW-Umfrage - Mittelstand fordert wegen schwacher Konjunktur Entlastungen
… urteilen die Firmenlenker. Ihre dringlichste Forderung: die Lohnnebenkosten zu senken, weil Leistung sich wieder lohnen muss und nicht Frust bereiten darf". Auch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist ihrer Meinung nach mehr als überfällig. "Neben dem Nettogewinn für alle zieht es auch den psychologischen Effekt nach sich, dass die Politik endlich …
BVMW-Umfrage - Mittelstand steckt in Kreditklemme
BVMW-Umfrage - Mittelstand steckt in Kreditklemme
… Front: Abflachung des Mittelstandsbauchs bei der Einkommensteuer, Abschaffung der Erbschaftsteuer, Senkung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte, schrittweiser Abbau des Solidaritätszuschlags bis 2013. Dafür gebe es trotz Rekordverschuldung finanzielle Spielräume, betonte der Mittelstandspräsident. Rund 70 Prozent der Mittelständler erwarten von einer …
Sie lesen gerade: Teilweiser Abbau des Solidaritätszuschlags