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Insolvenz der PIM Gold GmbH – Möglichkeiten der Anleger

18.10.2019 • 17:01 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Nach der Insolvenz der PIM Gold GmbH fürchten viele Anleger um ihr Geld. Der Goldhändler hat ebenso wie seine Vertriebsgesellschaft, die Premium Gold Deutschland GmbH (PGD), Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Offenbach hat die vorläufigen Insolvenzverfahren über die beiden Gesellschaften am 30. September 2019 eröffnet (Az.: 8 IN 402/19 und Az.: 8 IN 403/19).



Hinter der Pleite könnte ein handfester Anlegerskandal stecken. Schon Anfang September hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Geschäftsräume wegen Betrugsverdachts durchsuchen lassen. Der Geschäftsführer der PIM Gold sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Das Vermögen der Gesellschaft hat die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Auch wenn die Konten der PIM Gold eingefroren und Vermögen sichergestellt wurde, ist das für die Anleger nur wenig beunruhigend. Denn es wurde auch festgestellt, dass erhebliche Mengen an Gold fehlen. Das ist besonders für die Anleger bitter, die ihr Gold bei der PIM Gold eingelagert haben. Wieviel Gold tatsächlich vorhanden ist, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Selbst bei dem sichergestellten Gold ist fraglich, ob die Anleger das Eigentum daran erworben haben. Nur wenn sie dies nachweisen können, können sie Aussonderungsrechte geltend machen. Ansonsten fließt das Gold in die Insolvenzmasse, die unter den Gläubigern aufgeteilt wird.

Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird sich zunächst einen Überblick verschaffen und dann entscheiden müssen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Derzeit wird damit gerechnet, dass das Insolvenzverfahren Anfang Dezember eröffnet werden kann.

Dann haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Wie hoch die Insolvenzquote ausfallen und wann Geld fließen wird, lässt sich derzeit nicht prognostizieren. Da aber offenbar ein großer Teil des Goldes nicht vorhanden ist, müssen die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Um nicht auf ihren Verlusten sitzenzubleiben, können die Anleger schon jetzt und unabhängig vom Insolvenzverfahren ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. So wie es sich bislang darstellt, wurden die Goldanlagen den Anlegern oftmals als sichere Geldanlage dargestellt. „Die Anlageberater und -vermittler wären aber auch verpflichtet gewesen, über die vorhandenen Risiken aufzuklären. Ebenso hätten sie eine Plausibilitätsprüfung bei den einzelnen Goldanlagen vornehmen müssen. Sind sie diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Ebenso können sich die Ansprüche auch gegen die Unternehmensverantwortlichen richten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht/

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