(openPR) Unter dem Aktenzeichen 8 IN 403/19 hat das Amtsgericht Offenbach am 30.09.2019 das vorläufige Insolvenzverfahren über die PIM Gold GmbH (PIM) angeordnet. Damit gibt es keine Hoffnung mehr für die Anleger auf Ausschüttungen oder Rückzahlungen.
Wie das „Handelsblatt“ bereits im September berichtete, wurde der Firmensitz von PIM und der Vertriebsgesellschaft, der Premium Gold Deutschland GmbH (PDG) in Heusenstamm durch die Staatsanwaltschaft durchsucht und der PIM-Chef Mesut P. in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf gegen Mesut P. und den Geschäftsführer von PDG, Julius L., lautet nach der Meldung auf gewerbsmäßigen Betrug.
Der SPIEGEL geht in seiner Berichterstattung bereits von einem Schneeballsystem aus.
In folgenden Produktnamen flossen die Gelder der Anleger:
• Bonusgoldkauf Plus
• Bonusgoldspot Plus
• Goldis Schatztruhe
Das Bundesamt für Finanzen schritt bereits im November 2018 bei dem Produkt Kinder Gold-Konto ein, da hier gegen das Vermögensanlagegesetz verstoßen wurde.
Wie man der Pressemitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters der PIM, Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja, der Kanzlei Eisner entnehmen kann, hat die Justizbehörde bereits sämtliche Vermögenswerte der PIM und PDG beschlagnahmt. Nach Unternehmensangaben seien zwischen 8.000 und 10.000 Anleger betroffen.
Aufgrund unzureichender Begründung oder Richtigkeit, bestreitet der Insolvenzverwalter zahlreiche Forderungsanmeldungen von Anlegern gescheiterter Kapitalanlagen. Anleger sollten daher beachten, dass nach Mitteilung des Bestreitens es schon zu spät sein kann und der Insolvenzverwalter die Einrede der Verjährung erhebt.
Zudem sind Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler zu prüfen. Ein Großteil der Anlegergelder ist als Provision an die Vermittler geflossen. Anlagevermittler verfügen zudem über eine Vermögenshaftpflichtversicherung.
Die im Kapitalrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Anlegern, sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.






