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Private Pflegezusatzversicherung – unterschätztes Pflegerisiko

(openPR) 08.08.2019. Die Private Pflegezusatzversicherung ist ein Thema, das mit der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Wichtig für den Einzelnen, den Betroffenen, sind die Bedingungen, die eine gute Pflegezusatzversicherung ausmachen. Dabei gilt es auch einiges zu beachten, wie etwa die Wartezeit oder weltweite Leistung. Aber auch bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zurück besteht eine Wartezeit. Viele sind sich dem unterschätzten Pflegerisiko nicht bewusst. Die Geld und Verbraucher e.V. (GVI) stellt Tipps und Informationen rund um das Thema Pflegeversicherung zur Verfügung.

Ein großes Problem für die Pflegeversicherung ist die Überalterung der Bevölkerung. Deshalb muss sich heute schon jeder, auch in jüngeren Jahren, mit einer möglichen Pflegelücke und somit dem Pflegerisiko beschäftigen, denn die gesetzliche Pflegeversicherung wird nicht alle Kosten abdecken. Wer in jüngeren Jahren abschließt, zahlt zudem niedrigere Beiträge. Ganz wichtig: Man muss die Pflegezusatzversicherung abschließen, wenn der Gesundheitszustand es noch zulässt oder der Pflegefall in Kürze droht. „Wenn das Haus brennt, kann man es nicht mehr versichern“, so Jürgen Buck.

„Ein weiterer ganz spezieller Punkt bei der Privaten Pflegezusatzversicherung ist das Thema Wartezeit. Bei einigen Verträgen besteht gar keine Wartezeit, bei manchen eine mit drei Jahren, dafür sind aber die Gesundheitsfragen vereinfacht. Somit ist es enorm wichtig, sich schon im Vorfeld zu erkundigen und den entsprechen richtigen Vertrag abzuschließen. Jeder muss hier einen Vertrag für seine Bedürfnisse wählen“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Bei den sogenannten Pflege-Bahr-Tarifen beträgt die Wartezeit generell fünf Jahre, dafür werden bei diesen Tarifen keine Gesundheitsfragen gestellt.

Kostenlose Infos rund ums Thema Pflegeversicherung und vielerlei nützliche Informationen, Videos und Links können Interessierte bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter dem Begriff „Pflegeversicherung“ abrufen.

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