(openPR) Nicht nur der Anteil an älteren Personen wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten kontinuierlich ansteigen - auch der Anteil an pflegebedürftigen Personen. Umso wichtiger wird hier die persönliche Absicherung über eine private Pflegezusatzversicherung, da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hohe eigene Zuzahlungen vorsehen. Inzwischen gibt es auch eine Pflegezusatzversicherung, die ohne die sonst üblichen Gesundheitsfragen für breite Bevölkerungsgruppen abschließbar ist.
Schon bei ambulanter Pflege zu Hause entstehen in Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) schnell rund 1.200,- Euro monatliche Eigenbeteiligung, wenn man keine ausreichende finanzielle Vorsorge etwa über eine geeignete Pflegezusatzversicherung getroffen hat. Die Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim kann schnell doppelt so hoch liegen. Doch auch in den Pflegestufen I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) und II (schwere Pflegebedürftigkeit) reichen die staatlichen Zahlungen für eine gute Versorgung nicht aus, so dass eine private Absicherung auch von Verbraucherverbänden sehr empfohlen wird.
Immer mehr Bundesbürger wollen diese Versorgungslücke mit einer Pflegezusatzversicherung schließen, um im Fall einer Pflegebedürftig abgesichert zu sein und ggf. vorhandenes Vermögen nicht vollständig aufbrauchen zu müssen oder zum Sozialfall zu werden. Ähnlich wie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung müssen bei dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung allerdings in der Regel umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden, was bei gesundheitlichen Beschwerden zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar einer Antragsablehnung führen kann.
Inzwischen gibt es Pflegezusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen. Einen solchen Tarif kann damit nahezu jede Person abschließen, sofern nicht bereits bestimmte besonders schwere Erkrankungen wie z.B. HIV-Infektion, Hirntumor, Demenz oder Multiple Sklerose diagnostiziert wurden.
Der Nachteil ist eine Wartezeit von drei Jahren: Wer die Pflegezusatzversicherung abschließt, würde erst drei Jahre nach Vertragsbeginn Leistungen auf Grund einer neu eintretenden Pflegebedürftigkeit erhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass man sich nicht erst kurz vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit versichert. Bei einer durch einen Unfall hervorgerufenen Pflegebedürftigkeit gilt keine Wartezeit.
Weitere Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit bzw. Auswahlkriterien zur privaten Pflegezusatzversicherung sind über die Internetseite www.pflege-kompass.info zu finden.










