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10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Inklusion ist keine Seifenblase

12.04.201910:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Inklusion ist keine Seifenblase
Andi Weiland, Gesellschaftsbilder.de
Andi Weiland, Gesellschaftsbilder.de

(openPR) WIR-Magazin 1/2019 der Fürst Donnersmarck-Stiftung erschienen

In einem demokratischen Staat können vermutlich nicht jede und jeder ihre Grundrechte aufzählen, so selbstverständlich sind ihre Existenz und ihr verfassungsrechtlicher Schutz. Für rund 10 Prozent der Bevölkerung stellt(e) sich diese Frage in der Realität oft ganz anders dar. Ihre Grundrechte auf gesellschaftliche Teilhabe, auf Bildung und Arbeit, eine angemessene Gesundheitsversorgung oder eine individuelle Freizeitgestaltung, letztendlich auf alles, was ein selbstbestimmtes Leben ausmacht, zu schützen, sind Anlass für das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet und von mittlerweile mehr als 170 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert worden ist. 2009, vor genau zehn Jahren, trat die UN-BRK auch in Deutschland in Kraft.

An dem rundem Geburtstag der UN-BRK zieht die Fürst Donnersmarck-Stiftung (FDST) Zwischenbilanz: In dieser Ausgabe des WIR-Magazins der Fürst Donnersmarck-Stiftung kommen verschiedene Akteurinnen und Akteure zu Wort und erzählen, wie es ihrer Ansicht nach um die Rechte und die Lebenswirklichkeiten von Menschen mit Behinderung im zehnten Geburtstagsjahr der UN-BRK bestellt ist. Die Bestimmungen der UN-BRK sind in zahlreiche Aktionspläne und Gesetze eingegangen. Am Beispiel des Bundeslandes Brandenburg erklärt die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Dr. Elke Mandel, wie sie auf dieser Grundlage Politik für Menschen miit Behinderung voranbringen kann.

Auch in Berlin berichten Menschen mit Behinderung über ihre Erlebnisse mit schulischer Inklusion, mit Arbeits- oder Jobsuche. WIR-Redakteurinnen und Redakteure recherchieren u.a. bei der Monitoring-Stelle im Deutschen Institut für Menschenrechte, wie genau Deutschland die Bestimmungen der Konvention überhaupt einhält.

Online kann das Themenheft unter www.fdst.de/aktuellesundpresse/wirmagazin gelesen und runtergeladen werden. Hintergründe und weitere Informationen zur Ausgabe befinden sich auf dem Blog www.mittendrin.fdst.de.

Die Printausgabe kann kostenlos unter E-Mail angefordert werden.

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