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Pflege – das ändert sich 2019

14.01.201916:14 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Bonn. Das Jahr startet mit zahlreichen Änderungen im Pflegesektor. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat die wichtigsten davon zusammengetragen. Die Reformen der Regierung bringen den Pflegebetroffenen einige Vorteile, doch besonders profitieren von den Neuerungen die Pflegekräfte.


Ab Januar steigt der Beitrag für die Pflegeversicherung um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent, für Kinderlose sogar auf 3,3 Prozent. Zu den Gründen für die Erhöhung gehört die steigende Zahl von Menschen, die aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs jetzt ein Anrecht auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Das kommt vor allem den Menschen mit Demenz zugute. Auf der anderen Seite sinken die Beiträge der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Für die meisten Menschen dürfte sich finanziell daher nur wenig ändern.
Die wichtigsten Reformen berühren allerdings weniger die Situation der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, als die Situation derer, die die Pflege leisten. Die Schwachstellen im Pflegesektor wurden vorrangig auf den Mangel an Personal zurückgeführt. Deshalb zielen zahlreiche Reformen darauf ab, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Bezahlung, Ausbildung und Arbeitsbedingungen standen bei den Gesetzesänderungen im Mittelpunkt und sollen 2019 ihre Wirkung entfalten.
Dabei geht es vor allem um Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) soll für deutliche Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte sorgen – durch bessere Personalausstattungen, um die Belastungen des Einzelnen zu verringern. Auch sollen zukünftig die Pflegekräfte besser bezahlt werden – möglichst nach Tarif. Eine dringend notwendige Maßnahme, da Pflegekräfte oftmals unterbezahlt sind. Allerdings mit Nachteil für die Pflegebedürftigen in der Altenpflege: Sie müssen diese Mehrausgaben in Form von höheren Eigenanteilen mitfinanzieren. Anders soll dagegen die Finanzierung für die geplanten 13.000 zusätzlichen Stellen erfolgen, die für die Krankenpflege in Alten- und Pflegeheimen vorgesehen sind. Sie werden, für die Bewohner kostenneutral, ausnahmsweise über die Krankenversicherung finanziert.
Doch vertraut der Gesetzgeber nicht allein auf bessere Bezahlung und Arbeitsentlastung durch mehr Personal. Auch die Rahmenbedingungen sollen sich für das Pflegepersonal verbessern. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, erhalten ab diesem Jahr Krankenhäuser und Pflegeheime eine finanzielle Unterstützung. Auch die Digitalisierung soll die Arbeit leichter machen. Sie soll den bürokratischen Aufwand verringern. Deshalb erhalten zukünftig ambulante und stationäre Pflegeanbieter einmalig einen Betrag von 12.000 Euro um ihre technische Ausstattung zu modernisieren.
Nicht nur für Berufspfleger, auch für pflegende Angehörige bietet das Jahr 2019 einige Erleichterungen. Rund 2,5 Millionen Menschen werden von ihren Angehörigen gepflegt. Ihre schwere Arbeit wird stärker gewürdigt. Wenn die Kräfte nachlassen, erhalten sie zukünftig leichteren Zugang zu Reha-Leistungen. Außerdem muss die Krankenkasse in solchen Situationen die Kosten für die Pflege des Angehörigen übernehmen.
Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt diese Maßnahmen. Doch werden sie nur indirekt zu einer Verbesserung der Situation am Pflegebett führen. Im laufenden Jahr wird davon wohl noch wenig zu spüren sein. Doch ist jetzt bereits sicher, dass die Lohnsteigerungen in der Pflege zu Erhöhungen der Eigenanteile führen werden.
Deshalb setzt sich der BIVA-Pflegeschutzbund für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und eine Verbesserung des Verbraucherschutzes im Pflegesektor ein. Sein Vorsitzender Dr. Manfred Stegger hält es zudem für notwendig, dass auch die Pflegequalität für den einzelnen Bewohner verstärkt in den Mittelpunkt rückt.

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