(openPR) Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt bereits zahlreiche Anleger der insolventen DM Beteiligungen AG und nahm für Ihre Mandanten am 29.09.2006 in Düsseldorf im Congreß Centrum Düsseldorf an der Gläubigerversammlung zur Wahl des gemeinsamen Vertreters teil. Anwesend waren neben der für das Insolvenzverfahren zuständigen Rechtspflegerin vom Amtsgericht Düsseldorf der Insolvenzverwalter Piepenburg, sowie etwa 1500 Gläubiger. Umgerechnet war circa ein Drittel des gesamten Forderungsvolumens persönlich oder durch Vertreter anwesend (36 Mio. Euro von rund 100 Mio. Euro).
Zu Beginn der Veranstaltung stellte sich Insolvenzverwalter Piepenburg bei den anwesenden Gläubigern vor.
Er und seine rund 90 Mitarbeiter würden intensiv an dem Verfahren arbeiten. Er teilte mit, dass sein Partner Rechtsanwalt Gerling nicht mehr zur Wahl für den gemeinsamen Vertreter steht. Er begründete dies mit der richtigen Auffassung, dass sein Partner im Interessenkonflikt gestanden hätte, wenn dieser zum gemeinsamen Vertreter gewählt worden wäre, während er Insolvenzverwalter ist. Der Insolvenzverwalter gab bekannt, dass bei dieser Anlage erhebliche strafrechtliche Energie vorhanden gewesen war und er intensiv mit der Staatsanwaltschaft zusammen arbeitet. Er stehe auch in Kontakt zu dem Insolvenzverwalter der insolventen Leipzig West AG und mit der diesbezüglichen Staatsanwaltschaft.
Seine Ermittlungen haben ergeben, dass Gelder unter anderem an Firmen und Personen in die Schweiz geflossen sind.
In Deutschland bestehe ein umfangreiches Firmen- und Personengeflecht. Anschließend stellte er die Vermögenssituation der DM Beteiligungen AG dar. Die DM Beteiligung bestehe aus einem großen Teil belasteter Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Der tatsächliche Wert dieser Anteile könne derzeit noch nicht abschließend bestimmt werden. Darüber hinaus bestehen erhebliche Haftungsansprüche, deren Durchsetzbarkeit ebenfalls noch zu klären sein wird.
Da es sich bei der DM Beteiligungen AG um Inhaberschuldverschreibungen handelt, findet im Rahmen der Insolvenz neben der Insolvenzordnung auch das Schuldverschreibungsgesetz Anwendung. Danach haben die Gläubiger die Möglichkeit einen gemeinsamen Vertreter zu wählen, der dann die Forderungen der Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden kann. Wählen die Gläubiger mit einer qualifizierten Mehrheit einen gemeinsamen Vertreter, so sind bei diesem zwingend die Forderungen anzumelden. Bei einfacher Mehrheit kann die Forderung alternativ bei diesem Vertreter oder dem Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Bei der Versammlung vom 29.09.06 waren nur Gläubiger mit einem Forderungswert von rund 36% anwesend, so dass eine qualifizierte Mehrheit nicht zustande kam. Dass heißt, die Forderungen müssen nicht über den gemeinsamen Vertreter angemeldet werden, sondern können über den eigenen Anwalt direkt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dieser verwies in der Veranstaltung nachdrücklich darauf, dass bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren auf eine korrekte Anmeldung zu achten ist, die ein Rechtsanwalt durchführen sollte.Bei der Anmeldung über den gemeinsame Vertreter besteht der Nachteil, dass er im Namen aller Gläubiger, die über ihn ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, handeln muss.
Der beste Weg ist und bleibt daher die Anmeldung über den eigenen Anwalt beim Insolvenzverwalter.
Anschreiben vom gemeinsamen Vertreter haben für Anleger der Gesellschaft keine Bedeutung und können als gegenstandslos betrachtet werden. Wir vertreten die Auffassung, dass Anleger, die Ihre Forderung über den gemeinsamen Vertreter anmelden, sogar Nachteile erleiden, wenn die einzelnen Interessen des jeweiligen Anlegers in der Masse untergehen. Betroffene Anleger der DM Beteiligungen AG sollten unbedingt anwaltlichen Rat eines in diesem Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalts einholen und den Fall prüfen lassen.
Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH









