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FuBus Gläubigerversammlung in Dresden endet mit Befangenheitsanträgen | Vor-Ort-Bericht KAP Rechtsanwälte

Bild: FuBus Gläubigerversammlung in Dresden endet mit Befangenheitsanträgen | Vor-Ort-Bericht KAP Rechtsanwälte
KAP Rechtsanwälte sind bei der 1. FuBus Gläubigerversammlung in Dresden vor Ort
KAP Rechtsanwälte sind bei der 1. FuBus Gläubigerversammlung in Dresden vor Ort

(openPR) Dresden/München, den 14.05.2014 - Mit einem Knall endete die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren um die Future Business (kurz FuBus), ohne überhaupt einen Beschluss gefasst zu haben. Ein gemeinsamer Vertreter wurde damit vorläufig nicht bestellt.



Nachdem es im Vorfeld der Versammlung und währenddessen bereits mehrfach formale beanstandete Unregelmäßigkeiten gab, stellten viele der anwesenden Anlegeranwälte Befangenheitsanträge gegen die zuständigen Rechtspfleger des Insolvenzgerichts, wie KAP Rechtsanwälte im Anschluss berichten. Dies hat zwar zu Folge, dass erneut eine Gläubigerversammlung abgehalten wird, was auch weitere Kosten mit sich bringt. Hierzu erläutert Rechtsanwältin Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte: “Allerdings muss dies bereits als Erfolg für die Geschädigten der FuBus gewertet werden, da so viel kostspieligere zu erwartende Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gläubigerversammlung vermieden werden konnten und Anleger sich noch immer eine Meinung bilden können.”

Hintergrund war, dass vielen anwesenden Anlegern nicht klar war, dass an der Gläubigerversammlung überhaupt erst einmal darüber entschieden werden musste, ob ein gemeinsamen Vertreter gewählt wird. Die Einladung des Insolvenzgerichts hatten viele nicht als Wahlmöglichkeit empfunden, und den Eindruck, den genannten Rechtsanwalt Gloeckner beauftragen zu müssen. Dies gipfelte sogar darin, das anwesende Anleger ungefragt nur einen Besuchsschein anstatt eines Stimmrechts erhielten, mit dem sie nicht selber abstimmen hätten können. “Viele Anleger waren über die Informationspolitik im Vorfeld zur Versammlung und den Ablauf der Versammlung enttäuscht und empfanden diese als Farce.” berichtet Rechtsanwältin Appelt weiter.
Durch die Beendigung der Versammlung ohne Beschlussfassung haben nun alle Anleger die Chance, sich mit den richtigen Informationen zu versorgen und zu entscheiden, ob sie einen gemeinsamen Vertreter wünschen, und wenn ja, wen. Denn ein gemeinsamer Vertreter kostet den Anleger eben doch Geld und ist nicht, wie im Einladungsschreiben zur Gläubigerversammlung erwähnt, vermeintlich kostenlos. Durch die gestellten Befangenheitsanträge wird es für die Anleger nun in der nächsten Gläubigerversammlung möglich sein, endlich so abzustimmen, wie sie es wollen, ohne sich bevormundet zu fühlen. “Viele Anleger bedankten sich daher nach der Gläubigerversammlung bei uns für den gebrachten Einsatz und den Erfolg” so Rechtsanwältin Appelt weiter.

Wie geht es für die Anleger weiter und auf was müssen sie achten?

Im weiteren Insolvenzverfahren sollte sich darum bemüht werden, den Betrag, der an die geschädigten Anleger ausbezahlt wird, so hoch wie möglich zu halten. Thorsten Krause, ebenfalls Partner von KAP Rechtsanwälte, fasst zusammen: “Kosten für einen gemeinsamen Vertreter würden diesen zu verteilenden Betrag aus unserer Sicht unnötig schmälern. Anleger sollten sich vor der nächsten Gläubigerversammlung unbedingt über die Möglichkeiten der Einflussnahme und Abstimmung informieren.” Vielen anwesenden Anlegern wurde nämlich erst im Laufe der Gläubigerversammlung klar, dass sie eigentlich die Wahl haben, ob sie einen gemeinsamen Vertreter wählen möchten und dass der im Schreiben des Insolvenzverwalters Dr. Kübler genannte Rechtsanwalt Gloeckner nicht, wie viele annahmen, beauftragt werden muss.

Aufgepasst: leider machte das Insolvenzgericht deutlich, dass es nach derzeitigem Stand für die nächste Gläubigerversammlung keine persönlichen Einladungen per Post an die Anleger verschicken wird. Daher müssen sich Anleger die nächsten Wochen dauerhaft informiert halten, um die Gläubigerversammlung nicht zu verpassen. Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie den gemeinsamen Vertreter und Kosten zu Lasten der Insolvenzmasse verhindern wollen.

Weitere Informationen und Terminangaben zum Thema INFINUS, FuBus & Co. finden Sie unter:

http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/fubus/

http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/infinus/

Haben Sie Fragen an KAP Rechtsanwälte? Rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0.

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