openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Datenschutzbehörde verschickt Anhörungsbogen an Betreiber von Facebook Fanpages

Bild: Datenschutzbehörde verschickt Anhörungsbogen an Betreiber von Facebook Fanpages

(openPR) Facebook Fanpages und kein Ende. Die Unsicherheiten für Betreiber von Fanpages gehen weiter. Die nächste Runde wurde jetzt von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeläutet.

Denn die Berliner Datenschutzbehörde führt seit Anfang November 2018 sogenannte Anhörungsverfahren bei Stellen der Berliner Landesverwaltung, bei den politischen Parteien und einer Reihe von Unternehmen und Organisationen u.a. aus der Handels-, Verlags- und Finanzbranche in Sachen Facebook-Fanpages durch.



Die Behörde stellt darin 15 Fragen an die Facebook-Fanpage Betreiber. Die Verfahren werden geführt, obwohl Facebook auf das EuGH-Urteil reagiert hat und die Annahme eines „Page Controller Addendum“ für den Weiterbetrieb der Fanseiten zur Voraussetzung macht.

Dieses „Page Controller Addendum“ reicht aber nach Ansicht der Berliner Datenschutzbehörde nicht aus, um die Anforderungen der gemeinsamen Verantwortung für die Datenverarbeitung, die beim Besuch der Fanseiten vorgenommen wird, zu erfüllen.

In der Tat kann man Zweifel haben, ob das „Page Controller Addendum“ geeignet ist die Vorgaben des Artikel 26 DSGVO zu erfüllen, die regelt, dass bei einer solchen gemeinsamen Verantwortung bestimmte Dinge zu regeln und zu vereinbaren sind.
Die Behörde in Berlin hat dazu auch eine eigene Pressmeldung herausgegeben, in der es unter anderem heißt:

„Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat allerdings Zweifel, dass die Informationen, die Facebook bisher – auch im Zusammenhang mit der veröffentlichten Ergänzungsvereinbarung – zur Verfügung gestellt hat, ausreichen, um Rechenschaft über die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten von Besucherinnen und Besuchern der Fanpage ablegen zu können.“

Daher fordert die Berliner Datenschutzbehörde sehr viel genauere Informationen über die Ausgestaltung der gemeinsamen Verantwortlichkeit von den Seitenbetreibern. Die Fragen gehen dabei ins Detail und sind von den Seitenbetreibern sicherlich ohne die Hilfe von Facebook nicht zu beantworten. Ob Facebook die Betreiber bei der Beantwortung unterstützt, ist zurzeit nicht bekannt.

Die 15 Fragen der Berliner Datenschützer lauten:

1. Haben Sie die Insights-Ergänzung mit Facebook abgeschlossen? Wenn ja, auf welche Weise ist dies erfolgt?
2. Zu welchem Text / zu welcher Vereinbarung stellt die Insights-Ergänzung eine Ergänzung dar?
3. Handelt es sich bei der Insights-Ergänzung um eine Vereinbarung i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DSGVO?
4. Für welche konkreten Verarbeitungen personenbezogener Daten besteht nach dieser Vereinbarung eine gemeinsame Verantwortung? Bitte stellen Sie dies im Detail dar.
5. Was ist unter den in der Insights-Ergänzung und in den Insights-Informationen genannten „Insights-Daten“ zu verstehen? Bitte erläutern Sie abschließend.
6. In der Insights-Ergänzung wird auf die „Verarbeitung von Insights-Daten“ Bezug genommen. Um welche konkreten Verarbeitungen zu welchen Zwecken handelt es sich hierbei? Bitte erläutern Sie im Detail.
7. Auf welche Art und Weise werden die betroffenen Personen (Facebook-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder) über das Wesentliche der Vereinbarung nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO informiert?
8. Welche Informationen haben Sie erhalten bzw. erhalten Sie von Facebook über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage? Ermöglichen es die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nach der DSGVO, insbesondere Ihrer Pflicht aus Art. 5 2 DSGVO, nachkommen können?
9. Bitte erläutern Sie, wie die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage verarbeitet werden. Zu welchen Zwecken erfolgen diese Verarbeitungen?
10. Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. auf welchen Rechtsgrundlagen verarbeiten Sie die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Fanpage?
11. Auf welche Art und Weise und mit welchem Inhalt werden die betroffenen Personen (Facebook-Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder) über die Verarbeitung ihrer Daten beim Besuch Ihrer Fanpage gem. Art. 12 und Art. 13 informiert?
12. Wie stellen Sie sicher, dass die Betroffenenrechte (Art. 12 ff. DSGVO) erfüllt werden können, insbesondere die Rechte auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO und auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO?
13. In der Insights-Ergänzung heißt es im Zusammenhang mit den Betroffenenrechten: „Wenn eine betroffene Person oder eine Aufsichtsbehörde gemäß DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten und der von Facebook Ireland im Rahmen dieser Seiten-Insights-Ergänzung übernommenen Pflichten Kontakt mit Dir aufnimmt (jeweils eine „Anfrage“), bist Du verpflichtet, uns unverzüglich, jedoch spätesten innerhalb 7 Kalendertagen sämtliche relevanten Informationen weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kannst Du dieses Formular einreichen. Facebook Ireland wird Anfragen im Einklang mit den uns gemäß dieser Seiten-Insights-Ergänzung obliegenden Pflichten beantworten. Du stimmst zu, zeitnah sämtliche angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um mit uns an der Beantwortung jedweder derartigen Anfrage zusammenzuarbeiten. Du bist nicht berechtigt, im Namen von Facebook Ireland zu handeln oder zu antworten.“ Bitte erläutern Sie konkret, wie Facebook mit den von Ihnen eingereichten Anfragen verfährt und welche konkreten Maßnahmen Sie ergriffen haben, um zu prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen auf diesem Wege entsprechend der DSGVO erfüllt werden.
14. Werden beim Erstaufruf Ihrer Fanpage auch bei Nicht-Mitgliedern Einträge im so. Local Storage erzeugt? Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?
15. Werden nach Aufruf einer Unterseite innerhalb Ihres Fanpage-Angebots ein Session-Cookie und drei Cookies mit Lebenszeiten zwischen vier Monaten und zwei Jahren gespeichert? Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

Es dürfte schwierig werden, die Fragen zur Zufriedenheit der Behörde zu beantworten und damit dem weiteren Verkauf des Verfahrens, das in einem Bußgeld enden kann, zu entgehen.

Wir werden weiter berichten.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1027853
 695

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Datenschutzbehörde verschickt Anhörungsbogen an Betreiber von Facebook Fanpages“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BVerwG zur Verantwortlichkeit für Facebook-Fanpage: Eine Handlungsempfehlung
BVerwG zur Verantwortlichkeit für Facebook-Fanpage: Eine Handlungsempfehlung
… diesem hat das Gericht entschieden, dass der Betreiber einer Fanpage sie bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln nach Aufforderung durch die Datenschutzbehörde abschalten muss. Wir besprechen das Urteil und geben Handlungsempfehlungen zur datenschutzkonformen Nutzung von Facebook Fanpages. Was passierte bisher im Fanpage-Rechtsstreit? 2011 …
Unternehmen und Institutionen warten bei Facebook endgültige Rechtslage ab
Unternehmen und Institutionen warten bei Facebook endgültige Rechtslage ab
… einzuschränken. Hintergrund der Umfrage sind die jüngsten Warnungen seitens verschiedener Datenschützer über die Nutzung von Facebook-Social Plugins. Demnach würden durch deren Einsatz ungewollt Daten an den Betreiber übermittelt. Derzeit stehen Vertreter von Facebook und der Datenschutzbehörden im Austausch, um eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln.
Bild: Urteil Facebook: Fanpage-Betreiber mitverantwortlich für Datenschutz?!Bild: Urteil Facebook: Fanpage-Betreiber mitverantwortlich für Datenschutz?!
Urteil Facebook: Fanpage-Betreiber mitverantwortlich für Datenschutz?!
… zuvor recht überzeugend zugunsten der WAK und sahen weder eine datenschutzrechtliche Verantwortung der WAK als Fanpage-Betreiber noch eine Zuständigkeit deutscher Datenschutzbehörden. Die neuesten Entwicklungen: Werden Fanpage-Betreiber zur Verantwortung gezogen? Nach der mündlichen Verhandlung im Juni 2017 hat der Generalanwalt des EuGH am 24.10.2017 …
Bild: Facebook-Fanpages - EuGH soll Erlaubnis klärenBild: Facebook-Fanpages - EuGH soll Erlaubnis klären
Facebook-Fanpages - EuGH soll Erlaubnis klären
… Deutschland für unzulässig. Die Betreiber der Seiten sollen nämlich selbst verantwortlich sein für die Datenschutzverstöße, die Facebook begeht. Daher hatte die Datenschutzbehörde Bußgeldbescheide für Firmen in Schleswig-Holstein versandt, die Facebook-Fanseiten betreiben und die Deaktivierung dieser Fanpages angeordnet. Die Nutzungsdaten der Besucher …
Bild: Streit um Facebook-Fanpages geht weiterBild: Streit um Facebook-Fanpages geht weiter
Streit um Facebook-Fanpages geht weiter
… Damit geht die Frage, ob Fanpages bei Facebook überhaupt in Deutschland betrieben werden dürfen, vor das Bundesverwaltungsgericht. Das OVG Schleswig hatte entschieden, dass Betreiber von Facebook-Fanpages für Datenschutzverstöße, die bei der Benutzung der Seite stattfinden, nicht verantwortlich sind. Da die Datenverarbeitung nicht von den Betreibern …
Verwaltungsgericht SH: Das Betreiben einer Facebook-Fanpage verstößt nicht gegen das Datenschutzrecht
Verwaltungsgericht SH: Das Betreiben einer Facebook-Fanpage verstößt nicht gegen das Datenschutzrecht
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 09.10.2013, dass deutsche Betreiber von Facebook-Fanpages für die bei Facebook erfolgende Datenverarbeitung datenschutzrechtlich in keiner Weise verantwortlich gemacht werden können (Aktz: 8 A 37/12, 8 A 14/12, 8 A 218/11). Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein …
Wettbewerbsnachteile durch Facebook-Initiative des ULD
Wettbewerbsnachteile durch Facebook-Initiative des ULD
… Wettbewerbsnachteile für Unternehmen aus Schleswig-Holstein Aufgrund der Forderung des unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) an alle schleswig-holsteinischen Internetseitenbetreiber, Social-Plugins und Fanpages von Facebook zu entfernen, kommt es zu Wettbewerbsnachteilen im bundesweiten Vergleich. In dem nun vorherrschenden Datenschutzkonflikt …
ULD enttäuscht über Ergebnisse der Facebook-Abmahnungen
ULD enttäuscht über Ergebnisse der Facebook-Abmahnungen
Die engagierte Landesdatenschutzbehörde von Schleswig-Holstein (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, kurz ULD) ist enttäuscht über den mangelnden Erfolg ihrer Facebook-Kampagne. Seit Oktober 2011 fordert das ULD öffentliche und nicht öffentliche Stellen in Schleswig-Holstein auf, die von diesen betriebenen Facebook-Fanpages abzuschalten bzw. zu …
Bild: Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Daten verantwortlichBild: Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Daten verantwortlich
Fanpage-Betreiber nicht für Facebook-Daten verantwortlich
Mit Urteil vom 04.09.2014 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich ist. Der Fanpage-Betreiber habe keinen Einfluss auf die technische und …
Bild: Fanpages auf Facebook & Co. rechtswidrigBild: Fanpages auf Facebook & Co. rechtswidrig
Fanpages auf Facebook & Co. rechtswidrig
… http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/08122011DSInSozialenNetzwerken.pdf?__blob=publicationFile Im Ergebnis bedeutet dies, dass damit auch das in Deutschland wichtigste Beratungsgremium zum Datenschutz sich der Meinung der Datenschutzbehörde in Schleswig-Holstein anschließt, die ja bereits seit Längerem alle in ihrem Einflussbereich befindlichen Unternehmen und Behörden, die Fanpages …
Sie lesen gerade: Datenschutzbehörde verschickt Anhörungsbogen an Betreiber von Facebook Fanpages