(openPR) Anlaesslich der Pressekonferenz zur Weiterentwicklung der Bundeswehr erklaeren der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, und seine Stellvertreter, Ulrike Merten und Hans-Peter Bartels:
In der Koalitionsvereinbarung wurde festgelegt, dass die umfassende Reform der Bundeswehr fortgesetzt und wo erforderlich konsequent weiterentwickelt wird. Nun kommt es darauf an, die laufende Reform kontinuierlich den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Unsere sicherheitspolitischen Interessen koennen wir nur gemeinsam mit unseren Verbuendeten und Partnern in internationaler Zusammenarbeit gestalten. Deshalb wird Deutschland unvermindert in der Europaeischen Union, der NATO, der OSZE und den Vereinten Nationen seinen Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit leisten. Gemeinsame Sicherheit steht somit auch fuer Deutschlands Sicherheit.
Der Aufbau einer Gemeinsamen Europaeischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) muss unvermindert vorangetrieben werden. Der Prozess ist identitaetsbildend und vertieft die europaeische Integration. ESVP ist damit auch ein Schluessel fuer die weitere europaeische Einigung. Der Konvent bietet grosse Chancen zur weiteren Entwicklung.
Das sicherheitspolitische Umfeld hat Auswirkungen auf die Gewichtung der zukuenftigen Aufgaben der Bundeswehr. Das wahrscheinlichste Einsatzspektrum muss bei begrenzten Ressourcen konsequent Rolle und Ausstattung der Bundeswehr bestimmen.
Fuer die Weiterentwicklung der Bundeswehrreform bedeutet dies:
Die zukuenftig staerker auszupraegenden Faehigkeiten fuer Auslandseinsaetze der Bundeswehr muessen staerker ausgebaut und mit den weitgehend identischen Faehigkeiten zur Buendnis- und Landesverteidigung abgestimmt werden.
Hierzu sollten die Faehigkeiten der Buendnispartner, wo immer moeglich, gebuendelt und die Lasten auf mehrere Schultern verteilt werden. Mit den Beschluessen von Prag und der Aufnahme von sieben weiteren Partnern der NATO bieten sich nach unserer Einschaetzung neue Chancen zur militaerischen Zusammenarbeit und Lastenteilung. Vorhandene Ueberkapazitaeten zur Landesverteidigung innerhalb des Buendnisses koennen abgebaut werden. Die Bildung gemeinsamer Fuehrungsstrukturen waere eine weitere Option. Es liegt in unserem eigenen Interesse, die neuen Buendnispartner beim Aufbau von qualitativ hochwertigen Streitkraeften zu unterstuetzen.
Wir halten an den politisch und militaerfachlich richtigen Entscheidungen der Reform fest. Struktur, Organisation und Ausruestung muessen aber noch staerker an die neuen Anforderungen angepasst werden. Eine solide Finanzierung bleibt die Grundlage fuer die Weiterentwicklung der Streitkraefte. Wegen der begrenzten Ressourcen muessen die vorhandenen Haushaltsmittel noch staerker in einem faehigkeitsorientierten, teilstreitkraftgemeinsamen Ansatz genutzt werden.
Zusaetzlicher Spielraum bei den dringend notwendigen Investitionen kann nur gewonnen werden, wenn die Betriebskosten deutlich gesenkt werden. Veraltete, nicht mehr benoetigte Waffensysteme muessen rasch ausser Dienst gestellt werden. Eventuell kann sogar auf bestimmte Faehigkeiten verzichtet werden. Hochqualifizierte Kraefte, speziell fuer ABC-Abwehr und Fernmeldetechnik, muessen verstaerkt werden.
Die Bundeswehr muss sich auf ihre Kernfaehigkeiten konzentrieren. Nichtstreitkraeftespezifische Aufgaben und bestimmte Unterstuetzungsleistungen koennen in Kooperation mit der Wirtschaft erbracht werden. Der Prozess der Gesellschaft fuer Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) ist unumkehrbar. Ihr Leistungspotenzial muss nun in entsprechende Effizienzgewinne umgesetzt werden.
Einsatzdauer und Regeneration fuer unsere Soldatinnen und Soldaten muessen in ein vertretbares Verhaeltnis gebracht werden. Deshalb sollte baldmoeglichst die Einsatzpause von drei Monaten mit einer einjaehrigen Einsatzdauer eingefuehrt werden. Mittelfristig muss die Struktur so geaendert werden, dass die Einsatzdauer auf vier Monate bei zweijaehriger Regeneration beschraenkt werden kann.
Der einsatzorientierten Ausbildung kommt eine Schluesselrolle zu. Zukuenftig brauchen wir die Regelausbildung zur Krisenvorsorge und Krisenbewaeltigung, die auch zur Landes- und Buendnisverteidigung genutzt werden kann. Redundanzen sind abzubauen und Synergieeffekte zu nutzen.
Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus stellt zusaetzliche Anforderungen an die Bundeswehr im Inland und an ihr Zusammenwirken mit anderen nationalen Institutionen. Hierzu zaehlen die Ueberwachung und der Schutz des deutschen Luft- und Seeraums und die Uebernahme von Wachaufgaben. Diese Taetigkeiten koennen nur im Rahmen der bestehenden verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Fuer den Einsatz der Bundeswehr muss entsprechende Rechtssicherheit geschaffen werden.
Wir halten die Beibehaltung der Wehrpflicht unter den gegebenen Umstaenden fuer die Wahrung unserer Sicherheitsinteressen, die Qualitaet der Bundeswehr und ihr inneres Gefuege sowie fuer unsere gesamte Gesellschaft fuer die bessere Entscheidung. Die Wehrpflicht muss sich jedoch immer wieder neu legitimieren.



