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Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. stellt Strafanzeige

03.09.201812:21 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. stellt Strafanzeige

(openPR) Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. stellt Strafanzeige und setzt 2000,00 € Belohnung aus nach illegaler Tötung eines Wolfs bei Dahlenburg


Am Freitag, den 24.08.2018 wurde auf einem Rübenacker etwa 200 m entfernt von der Landesstraße 222 nahe der Ortschaft Dahlem ein toter Wolf gefunden, der dem ersten Eindruck nach, Opfer eines Verkehrsunfall geworden war. Die Untersuchung des Wolfs im Institut für Zoo- und Wildtierkunde ergab, dass der 2- bis 3-jährige Wolfsrüde mit einem Teilmantelgeschoss gezielt erschossen wurde.

Sollten nachfolgende genetische Untersuchungen ergeben, dass dieser Wolf Vaterrüde des dort ansässigen Rudels war, hat der Schütze nicht nur eine Straftat begangen, sondern ist zusätzlich für die möglichen Konsequenzen verantwortlich, die daraus resultieren könnten z.B. vermehrte Nutztierrisse in der Umgebung.
Dieser Wolf ist der dritte illegal erlegte Wolf in Niedersachsen und der achte deutschlandweit allein im Jahr 2018.

Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. verurteilt vehement diese Tat und stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich setzt der Verein eine Belohnung von 2000,00 € für Hinweise aus, die zur Ermittlung des Täters führen.

Die illegale Tötung stellt mit 35 Wölfen die zweit häufigste Todesursache nach Verkehrsunfällen dar. Dabei dürfen wird die Dunkelziffer der illegalen Abschüsse
nicht außer acht lassen.

Trotz der hohen Verluste an Wölfen durch Verkehr und illegaler Bejagung erlauben sich fortwährend verschiedene Interessengruppen und politische Parteien zu Abschuss durch Schutz- oder Quotenjagd aufzurufen. Wir verlangen, dass die Landesregierung Niedersachsen diesen Forderungen Einhalt gebietet und sich endlich deutlich gegen diese Positionen ausspricht und den Schutzstatus des Wolfes unangetastet lässt sowie ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der FFH-Richtlinie zum Schutz des Wolfes nachkommt.

„Wir erwarten, dass die Ermittlungsbehörden nach den ersten sich bereits ergebenen Hinweisen sämtliche Maßnahmen ergreifen, um den Täter zu finden, damit das zuständige Gericht den Schützen zur Höchststrafe verurteilt.“ sagte Uwe Martens, stellvertretender Vorsitzender des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V.

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