(openPR) Fast täglich erscheinen Artikel in Zeitungen, in denen verschiedene Personen den Abschuss, die Regulierung, oder die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht fordern. Vertreter verschiedener Jägerschaften treten vornehmlich mit solchen Aussagen in den Vordergrund. Sie bezeichnen sich dabei gern als „Anwälte der Tiere“, oder „Retter der Weidetierhalter“.
Retter der Weidetierhalter! Durch die Wolfsregulierungen wollen verschiedene Vertreter von Jägerschaften die Weidetierhalter retten! Nicht durch Forderung nach Besserstellung der Weidetierhalter. Nicht durch Boykott von Billig-Importfleisch! Nicht durch Unterstützung der kürzlich beantragten Weidetierprämie!
Nein, einzig und allein durch das Abschießen von Wölfen, welches eine höhere Wahrscheinlichkeit der Übergriffe auf Nutztiere nach sich ziehen kann, wollen sie die Weidetierhalter retten! Fazit: Sie wollen den Weidetierhaltern noch mehr Probleme bereiten bei totaler Ignoranz der jahrzehntelangen wirtschaftlichen und bürokratischen Hindernissen, denen diese dauerhaft ausgesetzt sind. Da stellt sich doch die Frage nach der Definition eines „Retters“. Vielleicht hat dieser Begriff unter den Jägerschaften eine andere Bedeutung.
Ganz aktuell fordert Herr Breido Graf zu Rantzau, Präsident der Reiterlichen Vereinigung, den Abschuss von Wölfen. Seine Forderung basiert auf der Annahme, dass die Wolfspopulationen in Deutschland kontinuierlich jährlich um ca. 30 % ansteigt.
Wölfe unterliegen einer natürlichen Populationsregulierung und weisen eine hohe Sterblichkeit auf, unter anderem durch natürliche Prozesse, Verkehrsunfällen und illegalen Abschüssen. Darüber ist Herr Breido Graf zu Rantzau entweder nicht informiert, oder er verschweigt bewusst diese Fakten, um sich Gehör bei den verschiedensten, potentiellen Contra-Wolf-Lobbyisten zu verschaffen.
Herr Breido Graf zu Rantzau bedient sich weiterhin Informationen und Zahlen,
die jeglicher nachvollziehbarer Grundlage entbehren:
Ob nun die Bildung von Großrudeln bei Schalenwild, mangelnde Scheu durch fehlende Bejagung, oder Hybriden - kein Gerücht bleibt unbedient.
Warum „Großrudel“ von Schalenwild in Regionen ohne Wölfe ebenso vorkommen, oder mangelnde Scheu auch bei anderen Wildtieren, wie Fuchs oder Reh, trotz scharfer Bejagung existiert, auch darüber hat sich Herr Breido Graf zu Rantzau nicht informiert, oder dies lieber nicht erwähnt.
Selbstbewusst behauptet er, dass – wissenschaftlich erwiesen - die deutschen Wölfe angeblich zu zwei Drittel „Hybriden“ seien.
Lieber Herr Breido Graf zu Rantzau: Die Untersuchungen (Pilot 2017) nur zu erwähnen, ist keine hohe Kunst. Diese ist eher darin zu finden, diese Untersuchungen auch zu lesen und, jetzt kommt´s, zu verstehen! In diesem Fall hätten Sie dann erklären können, dass der Anteil von Hundegenen äußerst gering ist und diese Hybridisierungsereignisse wahrscheinlich schon einige tausend Jahre einhergehen.
Herr Breido Graf zu Rantzau besitzt überdies die Frechheit unverhohlen zu behaupten, dass das Wolfsmanagement falsche Zahlen publiziert und somit die Öffentlichkeit bewusst täuscht. Ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die viele Stunden ehrenamtlich, nämlich die Wolfsbetreuer, die aus den Reihen der Jäger, Förster, Naturschutzverbände und Tierhalter entstammen, dem Wolfsmanagement zuarbeiten.
Keine 24 Stunden später eilt natürlich die CDU dem Herrn Grafen im Folgeartikel zur Unterstützung und bekräftigt die Forderung nach Abschuss von auffälligen Wölfen. Dass dieser Managementvorgang schon im dazugehörigen Wolfsmanagementplan geregelt und gegeben ist, wurde von dem jagdpolitischen Sprecher der CDU nicht erwähnt. Wie hat die CDU noch bei der Debatte reagiert,
als es darum ging, tatsächlich Weidetierhalter zu unterstützen? Erinnern Sie sich noch: Wiedereinführung der Weidetierprämie, um Weidetierhalter, gerade Schaf- und Ziegenhalter, wieder besser finanziell dastehen zulassen? Diese Idee traf bei
der CDU leider nur auf Ablehnung.
Schließlich meldet sich der Landesjagdverband Schleswig-Holstein zu Wort und möchte eine sachliche Diskussion zum Thema Wolf. An dieser Stelle benötigen wir wieder die Frage: Was versteht der Landesjagdverband unter „sachlich“? Bedeutet sachlich, gewürfelte Zahlen an die Öffentlichkeit heranzutragen, statt sich auf belegbare Fakten zu berufen?
Die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes zu fordern, obwohl faktisch belegt ist, dass der günstige Erhaltungszustand eben noch nicht erreicht ist? Die Ermittlung des günstigen Erhaltungszustandes einer Population unterliegt einem umfangreichen Bewertungssystem. Verschiedene Kriterien müssen dabei berücksichtigt werden u.a. die Qualität und die Zukunftsperspektive des Habitats, in dem die zu schützende Tierart lebt. Ferner spielt die Möglichkeit eines genetischen Austausches mit anderen Populationen der gleichen Unterart eine Rolle sowie auch eine Anzahl reproduktionsfähiger Tiere beider Geschlechter etc.
Und genau dieses eine Kriterium – die Anzahl - wird permanent von Jägerschaften, Politikern und sonstigen Personenkreisen aus dem Bewertungssystem herausgegriffen und als Alleinstellungsmerkmal für den günstigen Erhaltungszustand präsentiert.
Die Anzahl der Wölfe wird willkürlich bestimmt und schwankt je nach Person oder Personenkreis. Die Bewertung des günstigen Erhaltungszustandes der Zentraleuropäischen Flachlandpopulation obliegt allein der zuständigen EU-Kommission. Kein anderer Personenkreis hat darüber zu spekulieren und obendrein eine falsches Bild darüber an die Öffentlichkeit zu tragen.
Ist sachlich, immer wieder die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht zu fordern und dafür die Weidetierhalter vor den Karren zu spannen, und diesen vorzugaukeln,
dass eine Bejagung des Wolfes ihnen zugute kommt? Werden Sie in diesem Fall auch die sich aus den Abschüssen von Wölfen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ergebenen, steigenden Nutztierschäden begleichen?
Werden Sie dann für die Präventionsmaßnahmen aufkommen und beim Herdenschutz unterstützen? Das wäre doch bei der Aufnahme in das Jagdrecht logisch und fair. Oder werden Sie die Weidetierhalter schlicht und einfach vergessen, wenn Sie Ihr Ziel umgesetzt haben?
Herr Börner, bisher konnte niemand aus der Jägerschaft erklären, welche Erleichterungen in Kosten und Umfang bezüglich des Herdenschutzes für Weidetierhalter durch Jagdrecht und Jagd auf den Wolf einhergehen, aber vielleicht können Sie es?
Abschüsse, lieber Herr Börner, gibt es jetzt schon. Zugegeben ohne Plan und illegal, dennoch sollten diese Zahlen nicht außer acht gelassen werden. Alle illegalen Abschüsse und alle Verkehrsopfer den Wolf betreffend, haben der Weidetierhaltung welchen Vorteil verschafft? Müssten sich die illegalen Abschüsse nicht schon jetzt auf die immer wieder propagierte fehlende Scheu auswirken?
Die immer wiederkehrende Forderung der Jägerschaften beruht doch einfach auf der Tatsache, dass Sie nicht die Oberhand über den Wolf haben. Sie können nicht ertragen, dass das Wolfsmanagement über Ihren Befugnissen steht.
Unterstützen Sie als Jägerschaft lieber Herdenschutzmaßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf als ewig wieder für Abschussplan und Aufnahme ins Jagdrecht zu plädieren. Treten Sie als Naturschutzverband den illegalen Abschüssen vehement entgegen und setzen Sie sich für einen wirklich sachlichen Umgang mit dem Wildtier Wolf ein.
Abschüsse von Wölfen minimieren weder die Kosten noch den Umfang der zu betreibenden Herdenschutzmaßnahmen.
Text
Timo Schneider
Inhaltlich verantwortlich













